Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-12-08
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Das Wichtigste vorweg: Wir Grünliberalen sehen den Handlungsbedarf, und wir wollen die Vorlage beraten. Denn wir wollen keine Verzögerung, und wir können die Arbeitsverweigerung nicht unterstützen. Das Bundesgesetz über Tabakprodukte ist notwendig. Sie wissen, wir haben die Grundlage der Tabakverordnung aus dem Lebensmittelgesetz gestrichen. Die Übergangsfrist läuft noch bis ins Jahr 2020.
Fakt ist, dass fast zwei Drittel aller Raucher und Raucherinnen im Alter von weniger als 18 Jahren zu rauchen beginnen. Wer bis zum 21. Lebensjahr nicht mit dem Rauchen begonnen hat, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit das ganze Leben lang Nichtraucher, Nichtraucherin bleiben. Der Tabakkonsum in der Schweiz verursacht jedes Jahr rund 9000 Todesfälle, 16 000 Fälle von Invalidität. Er verursacht volkswirtschaftliche Kosten von über 10 Milliarden Franken.
Der Ständerat hat die Rückweisung beschlossen und einen relativ offenen Auftrag erteilt. Er sagt Ja zum Kinder- und Jugendschutz und zum Mindestalter für den Erwerb von Tabakprodukten, er will die wichtigsten Punkte aus der Tabakverordnung ins Gesetz überführen, aber keine weiter gehenden Regelungen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Er will differenzierte Regelungen für alternative Produkte wie E-Zigaretten und Snus.
Wir Grünliberalen teilen die Einschätzung: Die Vorlage reguliert stark. Sie ist überladen, wie vorhin gesagt worden ist. Wir sehen aber auch die präventivmedizinischen Argumente, welche eine Regulierung erfordern. Diese werden im Grundsatz auch von jenen, welche die Vorlage zurückweisen wollen, nicht bestritten.
Worum geht es heute? Heute geht es um das weitere Vorgehen. Wir Grünliberalen möchten möglichst schnell und effizient legiferieren. Wir wollen die Vorlage nicht für Jahre in eine Schlaufe schicken. Denn es braucht politische Entscheide. Konkret müssen wir entscheiden, was aus der Verordnung ins Gesetz übernommen werden soll. Was ist wichtig? Was ist Überregulierung? Politische Entscheide können wir nicht an den Bundesrat und die Verwaltung delegieren.
Für uns ist klar, dass die Räte in der Pflicht sind. In der Vorlage hat es unbestritten gute Aspekte. Es braucht den Gesundheits- und Jugendschutz. Die Detailberatung ist notwendig und auch möglich. Wir werden der Rückweisung nicht zustimmen. Wir sind der Meinung, die SGK solle das Gesetz materiell beraten, präzisieren und auch entschlacken.