Häsler Christine · Nationalrat · 2016-12-08
Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Es liegt an uns, darüber zu entscheiden, ob Familien mit schwerbehinderten oder schwerkranken Kindern, die zu Hause gepflegt und betreut werden, in Zukunft mit zusätzlichen Mitteln der IV besser und vor allem auch wirkungsvoller, gezielter unterstützt und entlastet werden können und ob alle infragekommenden Familien von den zusätzlichen Mitteln profitieren können sollen.
Sie haben eindrücklich von Barbara Schmid-Federer gehört, was sie in dieser Hinsicht mit ihrem Minderheitsantrag beabsichtigt. Ich erlaube mir, anhand eines Beispiels noch darzulegen, welche Familien denn hier gemeint sind: Es kann sich dabei um eine Familie mit einem Kleinkind mit ausgeprägter Spastik und schwerer Autismus-Spektrum-Störung handeln, das täglich viele Stunden behinderungsbedingte zusätzliche Pflege braucht und zudem immer überwacht werden muss, weil es sich gefährden oder verletzen könnte. Die Mutter hat die Berufstätigkeit aufgegeben und ist rund um die Uhr für das Kind da; der Vater hat sein Arbeitspensum reduziert, um seinerseits die Mutter entlasten zu können. Darüber hinaus sind weitere Assistentinnen und Assistenten nötig, um die sehr aufwendige Pflege und Betreuung wirklich auch leisten zu können.
Die IV gewährt hier eine Hilflosenentschädigung für mittelschwere Hilflosigkeit sowie einen Intensivpflegezuschlag für die maximale Stufe. Zusätzlich zu diesen Leistungen gewährt die IV einen Assistenzbeitrag für die Anstellung der genannten Assistentinnen und Assistenten; so kommt dann ein monatlicher Gesamtbetrag von rund 3900 Franken zusammen. Das tönt zwar nach viel Geld, doch es geht - heruntergebrochen auf einen Tag - um 130 Franken oder Fr. 5.50 die Stunde; dies notabene für ein Kind, das 24 Stunden überwacht werden muss. Wie gross die Belastung - die Arbeitsbelastung, die finanzielle Belastung und daraus resultierend die psychische Belastung - für eine solche Familie ist, können wir uns sicher alle vorstellen.
Mit den IV-Leistungen kann die geschilderte Familie die behinderungsbedingten Ausgaben nicht decken, weil sie mehr Leistungen einkaufen muss, als ihr gemäss Kostengutsprache zustehen. Da kommen zur physischen und zur psychischen Belastung dann eben auch noch grosse finanzielle Sorgen dazu, ja in manchen Fällen durchaus auch Existenzängste. Der hier geschilderte Fall, der als Beispiel dienen soll, ist leider keine Ausnahme. Es geht insgesamt um rund [PAGE 2108] 2700 betroffene Familien, und es geht, wir haben es gehört, um 400 Familien, die besonders betroffen sind. Heute können wir ihre Situation verbessern und ihnen die Tür zu dringend notwendiger Unterstützung und Entlastung öffnen.
Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage sagen wir Ja zu einer zielgerichteten zusätzlichen Hilfe in Form einer gestaffelten Erhöhung des Intensivpflegezuschlags je nach Grad des Betreuungsaufwandes. Wir von der grünen Fraktion setzen uns zusätzlich dafür ein, dass mit dem Antrag der Minderheit Schmid-Federer eben auch jene belasteten Familien ganz sicher nicht zu kurz kommen, die es wirklich stark brauchen. Jene 400 Familien, die wegen des sehr hohen Betreuungsaufwandes neben einer Hilflosenentschädigung und einem Intensivpflegezuschlag noch einen Assistenzbeitrag erhalten, sind besonders belastet und haben einen erwiesenen, einen überdurchschnittlichen Bedarf. Für diese Familien darf die Vorlage nun nicht plötzlich zu einem Nullsummenspiel werden. Denn gerade sie brauchen die Unterstützung am stärksten.
Die grüne Fraktion unterstützt die Vorlage selbstverständlich und ebenso stark die Minderheit Schmid-Federer. Ich, die ich auch aus eigener Erfahrung weiss, wie stark eine ganze Familie involviert ist, wenn sie für ein Kind mit einem ausserordentlich hohen Betreuungsbedarf da ist, bitte Sie auch persönlich um Unterstützung für die betroffenen Familien.
Stimmen Sie der Vorlage zu, und stimmen Sie der Minderheit Schmid-Federer zu.