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Lohr Christian · Nationalrat · 2016-12-08

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion, das darf ich Ihnen gleich anfangs bekanntgeben, hat sich einstimmig entschieden, auf dieses Geschäft einzutreten, und hat ebenso ohne Gegenstimme beschlossen, dem Minderheitsantrag Schmid-Federer zuzustimmen.

Dieses Geschäft, welches wir jetzt beraten, ist von einer hohen Sensibilität, und zwar deshalb, weil es nicht einfach isoliert um Zahlen und entsprechend um Fälle geht, sondern hier geht es um Menschen, die hinter all diesen Überlegungen stehen. Die gezielte Entlastung von Angehörigen, von Familien, die schwerbehinderte Kinder, die schwerkranke Kinder betreuen, ist eine Notwendigkeit. Es besteht ein ausgewiesener Handlungsbedarf. Was haben diese Familien zu leisten, die schwerbehinderte und schwerkranke Kinder zu Hause betreuen, unterstützen, fördern und vieles mehr? Sie sind in der täglichen Aufgabe extrem herausgefordert. Sie sorgen mit ihrer Pflege, mit ihrer Unterstützung dafür, dass ein Leben mit einer speziellen Lebensherausforderung in einem würdigen, in einem sozial gesicherten Umfeld stattfinden kann.

Wir sind der Ansicht, dass diese Aufgabe von der Gesellschaft mehr Anerkennung, mehr Wertschätzung, mehr Respekt verdient. Es geht heute - ich möchte das nochmals betonen - natürlich um die Zahlen, um die gezielte finanzielle Entlastung, aber es geht eben auch darum, dass wir ein Zeichen setzen können, wie wir mit Menschen mit Einschränkungen in unserem Land auch in Zukunft umgehen wollen und werden. In diesem Fall, den wir heute hier besprechen, geht es darum, dass wir nicht nur einfach die Schwachen unterstützen, sondern die Schwächsten zusätzlich unterstützen - das ist wichtig.

Gerne erlaube ich mir hier an dieser Stelle, noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dieses ganze Unterstützungssystem, welches wir für Familien mit behinderten Kindern haben, kein Selbstbedienungsladen ist. Es ist kein leichter Zugriff einfach ins "Staatskässeli", den wir hier haben. Die Hilflosenentschädigung, der Assistenzbeitrag, der Intensivpflegezuschlag usw. sind alle einem sehr strengen, einem klaren Bedarfsregime unterstellt. Die gutgesprochenen Stunden, also die finanziellen Mittel, die man den Betroffenen zuspricht, sind streng kalkuliert und entsprechen erfahrungsgemäss eben nicht oder bei Weitem nicht den effektiven Aufwendungen, die hier erforderlich sind. Es sind Aufwendungen, die für die Betroffenen sehr wichtig sind, weil es entscheidend ist, dass sich die Angehörigen auch entlasten können. Die Angehörigen an Grenzen heranzuführen oder darüber hinauszuführen, das dürfen wir nicht tun. Die Menschen brauchen die Kraft und die Energie in den Stunden, in denen sie im Einsatz stehen, bei der täglichen Arbeit, bei der wertvollen, der liebevollen Betreuung, die sie ihren Kindern zukommen lassen.

Einige Worte noch zum Minderheitsantrag Schmid-Federer: Den Entscheid des Bundesrates, den Betrag an den Assistenzbeitrag anrechnen zu wollen bzw. davon abziehen zu wollen, erachten wir als mutlos. Man meint, man könne hier einfach in letzter Sekunde irgendwo noch ein bisschen Geld einsparen. Wenn man aber die Diskussion und die Beratung miterlebt hat, hat man wirklich gemerkt, dass es in der ganzen Argumentation viele verschiedene Widersprüchlichkeiten gab. Eine Frage, die mehrfach gestellt wurde, wurde gar nicht beantwortet: Selbst wenn wir jetzt alle diese Beiträge heute zusammenrechnen, werden dann die effektiven Kosten, die Aufwendungen dieser Betroffenen abgedeckt? Erst recht stellt sich folgende Frage: Wenn man den Betrag wieder abzieht, sind sie dann nur annähernd abgedeckt? Das muss die Entscheidungsgrundlage für heute sein.