Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-12-08
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Die SGK unterbreitet Ihnen eine Vorlage, mit der sie Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, gezielt entlasten, unterstützen und respektieren will. Dazu schlägt sie zwei Massnahmen vor: Als Erstes soll der Intensivpflegezuschlag erhöht werden, damit die betroffenen Familien über einen grösseren finanziellen Spielraum verfügen und die zusätzlichen Mittel für konkrete Entlastungsmassnahmen einsetzen können. Als Zweites soll eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden, damit Familien, welche einen Assistenzbeitrag erhalten, nicht benachteiligt werden. Konkret soll der Intensivpflegezuschlag künftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen werden.
Der Bundesrat hat in einem Bericht zu dieser Vorlage Stellung genommen. Er unterstützt die gestaffelte Anhebung des Intensivpflegezuschlags in Abhängigkeit vom Pflegebedarf des Kindes. Diese Massnahme führt bei der Invalidenversicherung zu Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken pro Jahr. Nach Einschätzung des Bundesrates lässt sich gemäss aktuellen Prognosen das Ziel der Entschuldung der Invalidenversicherung bis ins Jahr 2030 trotz dieser Mehrkosten realisieren. Der Bundesrat lehnt aber die Ausnahmebestimmung für den Assistenzbeitrag ab, da damit derselbe Unterstützungsbedarf doppelt entschädigt würde. In der Folge ist die Mehrheit der SGK dem Bundesrat gefolgt. Entsprechend ist es die Minderheit, welche diese Ausnahmebestimmung legiferieren will.
Wichtig ist doch, dass Familien, welche schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause betreuen, mehr Unterstützung erhalten. Meist handelt es sich dabei um Kinder, welche eine Entschädigung der IV für Hilflosigkeit mittleren oder sogar schweren Grades und zusätzlich einen Intensivpflegezuschlag erhalten. In diesen Konstellationen darf es nicht zu einem Nullsummenspiel werden. Aber genau das geschieht mit dem Vorschlag der Mehrheit. Wenn vom Assistenzbeitrag der Intensivpflegezuschlag abgezogen wird, werden die betroffenen Familien nicht mehr Geld als heute zur Verfügung haben.
In der Vernehmlassung der Vorlage hat der Kanton Wallis die Sachlage auf den Punkt gebracht: "Mit der in Artikel 42sexies Absatz 1 Buchstabe a vorgesehenen Ausnahmebestimmungen werden Familien, die einen Assistenzbeitrag erhalten, nicht benachteiligt. Aufgrund des Prinzips der Gleichbehandlung aller pflegebedürftiger Kinder ist es konsequent und richtig, dass der Intensivpflegezuschlag bei der Berechnung des Assistenzbeitrages nicht mehr abgezogen wird." [GZ]
Bitte unterstützen Sie die Minderheit!