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Heim Bea · Nationalrat · 2016-12-08

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Nur kurz ein paar erläuternde Sätze zu diesem Geschäft: Es geht um die Aufsichtsabgabe für die unabhängige Oberaufsichtskommission (OAK). Dabei geht es um die Aufsicht der Pensionskassen. Diese Aufsicht wird durch die Kantone wahrgenommen. Sie wachen darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Die bundesweite Aufsicht über die kantonalen Aufsichtsbehörden nimmt die von den Bundesbehörden unabhängige OAK wahr. Diese hat für Rechtssicherheit zu sorgen, für die Einheitlichkeit der kantonalen [PAGE 2111] Aufsichtspraxis. Sie finanziert sich über eine Aufsichtsabgabe.

Die Frage ist - und das ist das ungeklärte Problem -: Wer hat diese Aufsichtsabgabe an die OAK zu berappen? Diese Unklarheit hat zu Gerichtsfällen geführt, also müssen wir das klar regeln. Die vorgeschlagene gesetzliche Präzisierung will verhindern, dass die Kantone die jährlichen Gebühren bezahlen müssen. Vielmehr sollen sie die Aufsichtsabgabe auf die einzelnen Pensionskassen abwälzen können.

Ich sage Ihnen, sowohl bei der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates wie auch bei jener des Ständerates fand die vorgeschlagene Regelung einhellige Zustimmung. Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen SGK-NR, diesem Geschäft zuzustimmen.