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Wicki Hans · Ständerat · 2016-12-08

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll die Umsetzung eines Berichtes erfolgen, der durch zwei Postulate von Kollege Ruedi Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14,3149 angeregt wurde. Diese fordern eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, kurz NISV genannt. Inhaltlich geht es darum, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagedefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Zudem soll auch ein NIS-Monitoring aufgebaut und eine entsprechende Finanzierung vorgesehen werden.

Im Bericht, den der Bundesrat im Nachgang zu den Postulaten erarbeitete, konnten zahlreiche Schwierigkeiten aufgezeigt werden, die einer Modernisierung des Mobilfunknetzes entgegenstehen. Es betrifft dies insbesondere die Anlagegrenzwerte und das komplizierte Bewilligungsverfahren. Denn obschon die Schweiz aktuell eines der modernsten Mobilfunknetze besitzt, droht sie ins Hintertreffen zu geraten. Von ungefähr 15 000 Mobilfunkanlagen schweizweit haben 6000 den Anlagegrenzwert bereits ausgeschöpft; bei vielen weiteren wird dies bald der Fall sein. Entsprechend ist ein Ausbau in Form einer Modernisierung geboten. Bereits mit einer Anpassung der Anlagegrenzwerte für Mobilfunk bei den bestehenden Anlagen kann dies derart effizient erfolgen, dass auf den Bau Tausender zusätzlicher Sendeanlagen verzichtet werden kann.

Wir sind in unserem Land grundsätzlich auf eine gute Mobilfunkinfrastruktur angewiesen. Mit einer massvollen Lockerung der Anlagegrenzwerte und einer angepassten Definition des Anlagebegriffs können Anlagen an bestehenden Standorten aufgerüstet und die neuen Technologien eingesetzt werden. Mit den heutigen rigiden Regelungen der Anlagegrenzwerte stossen wir an Grenzen.

Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist das Geschäft von enorm grosser Bedeutung. Die Digitalisierung, Sie wissen es, nimmt unaufhaltsam ihren Lauf und hält Einzug in unser Land. Wo früher mit Plänen auf Papier hantiert wurde, werden diese mehr und mehr digital abgelöst; komplexer werdende Vorgaben und Technologien erfordern dies. Die vielzitierte Industrie 4.0 kommt, und die Schweizer Wirtschaft darf den Anschluss hier nicht verpassen. Die Digitalisierung nimmt beispielsweise auf Baustellen oder beim Wohnen stark zu, indem Haustechniken und Geräte intelligent vernetzt sind, Stichwort Smarthome. Auch die Verkehrssysteme werden wohl in nicht allzu ferner Zukunft vernetzt und gesteuert werden. In vier Jahren werden in der Schweiz 20 bis 30 Millionen vernetzte Dinge in Betrieb sein, man spricht auch vom Internet der Dinge.

Für unsere Industrie und unser Gewerbe ist diese Entwicklung auch eine grosse Chance. Erforderlich sind sehr hohe Übertragungsgeschwindigkeiten, die äusserst reaktionsschnell sind. Für den Tourismus ist eine hochstehende Versorgung mit Mobilfunkdiensten ebenfalls ein Muss. Die Gäste in der Schweiz sind anspruchsvoll und erwarten eine flächendeckende Versorgung. Wenn ein Engländer auf der Skipiste ein Selfie oder einen Videoclip mit dem Titlis im Hintergrund macht, dann möchte er dies selbstverständlich sofort posten. Die Politik ist in der Verantwortung, dass entsprechend günstige Angebote und die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Selbstverständlich wurde in der Kommission auch die Thematik der gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder besprochen. Die Kommission ist sich bewusst, dass diese für die Betroffenen keine einfache Angelegenheit sind. Für elektrosensible Personen haben solche Felder persönliche Auswirkungen. Gerade vor diesem Hintergrund wäre der Bau zusätzlicher Sendeanlagen heikel. Im Rahmen der Abwägung dürfte eine moderate Erhöhung der Anlagegrenzwerte einem solchen Ausbau weit vorzuziehen sein, umso mehr, als wir im europaweiten Vergleich äusserst niedrige Grenzwerte haben. Eine Anhebung derselben ist auch vor diesem Hintergrund verantwortbar. Speziell betont der Bundesrat in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines Monitorings der Mobilfunkstrahlung und die weitere Erforschung derselben.

Ebenfalls besprochen wurden Alternativen wie das Mikrozellennetz, welches sicherlich eine zukunftsträchtige Technologie darstellt. Im aktuellen Stadium funktioniert es zwar im städtischen Gebiet bereits gut, doch ausserhalb davon bestehen einige Probleme, die nur mit einer Modernisierung der Funknetze gelöst werden können. Wenn wir unsere Unternehmen in ihren Veränderungen unterstützen wollen, dann brauchen wir für die anstehenden Engpässe eine rasche Lösung.

Deshalb lehnt die Mehrheit der Kommission auch den Antrag der Minderheit Häberli-Koller auf Ablehnung der Motion ab.

Wir müssen uns bewusst sein, dass es hier nicht etwa darum geht, eine Nachfrage zu generieren, sondern im Gegenteil darum, mit der aktuellen Entwicklung Schritt zu halten. In den letzten Jahren haben sich das Mobilfunknetz und das mobile Internet stark gewandelt. Ich denke, die Anzahl Smartphones oder i-Pads hier im Saal spricht diesbezüglich Bände. So geht es auch einem Grossteil unserer Bevölkerung. Die Modernisierung des Netzes ist eine Angelegenheit, welche alle betrifft und rasch geschehen muss. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann es gelingen, diese ohne einen massiven Ausbau der Anlagen voranzutreiben. Dies kommt der ganzen Bevölkerung zugute.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen.