Huber Annemarie · 2002-03-05
Huber Annemarie · Bern · 2002-03-05
Wortprotokoll
Ich danke Herrn Briner dafür, dass er bei Artikel 119 Absatz 2 die Fassung des Bundesrates wieder aufgenommen hat. In der Tat geht es hier für den Bundesrat um einen wichtigen Artikel, nämlich darum, Artikel 171 der Bundesverfassung rechtlich umzusetzen. Die Ausgangslage scheint klar zu sein: In Artikel 171 der Bundesverfassung wird der Grundsatz anerkannt, dass die Bundesversammlung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann. Allerdings ist es für den Bundesrat wichtig, dass diese Einwirkungsmöglichkeit auch auf Gesetzesebene entsprechend umgesetzt wird. Der Bundesrat möchte daran festhalten, dass seine Entscheidungskompetenz und -verantwortung in seinem Zuständigkeitsbereich gewahrt bleibt. Dies ist mit dem Beschluss des Nationalrates nicht gewährleistet, im Gegenteil: Der Nationalrat ging mit seiner Formulierung über Artikel 171 der Bundesverfassung hinaus. Dies wurde auch im Nationalrat anerkannt. Entsprechend ist das Abstimmungsergebnis im Nationalrat mit 59 zu 55 Stimmen auch ganz knapp ausgefallen.
Ich möchte Sie also bitten, dem Antrag Briner und somit dem Bundesrat zuzustimmen.
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