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Berset Alain · Bundesrat · 2016-12-12

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2016-12-12

Wortprotokoll

Die Einteilung in Prämienregionen hat für alle Kantone nach denselben Kriterien zu erfolgen. Bei kleinen Kantonen, die bis anhin keine Aufteilung in Prämienregionen kannten, sollen keine zusätzlichen Prämienregionen geschaffen werden. Aus diesem Grund wurde eine Mindestgrösse von 200 000 Personen für die Einteilung in mehrere Prämienregionen festgelegt.

Schaffhausen ist der einzige Kanton, der neu nicht mehr in Prämienregionen eingeteilt werden soll; dies, weil er die Mindestgrösse nicht erreicht. Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Kanton Schaffhausen bestätigt, dass die dem Verordnungsentwurf zugrunde liegenden Datenanalysen und das darauf gestützte Umsetzungskonzept nachvollziehbar seien. Bereits in der Vorkonsultation hat Schaffhausen angeführt, dass alle Spitäler, Kliniken und Arztpraxen in der Kantonshauptstadt von allen Gemeinden aus in weniger als 30 Minuten Autofahrt erreichbar seien. Aufgrund der überschaubaren Distanzen habe die ganze Kantonsbevölkerung somit einen weitgehend vergleichbaren Zugang zu den benötigten Leistungen des Gesundheitswesens.