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preparatory:AB 208842

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2016-12-12

Wortprotokoll

In kleinen Gemeinden können einzelne Krankheitsfälle zu massiv höheren Kosten und demzufolge zu einer zufälligen Einteilung in die höchste Prämienregion führen. Sobald der Krankheitsfall wegfällt, müsste die Gemeinde umgeteilt werden. Gemeinden mit Pflegeheimen würden ebenfalls benachteiligt, weil sie unvermeidlich höhere Kosten ausweisen. Zudem kommt es jährlich zu Gemeindefusionen, die immer wieder zu Anpassungen in den Prämienregionen führen.

All diese Schwächen weist der Bezirk, die nächstgrössere Einheit eines Kantons, nicht auf. Eine Einteilung auf der Basis von Bezirken ermöglicht eine langfristig stabile Festlegung der Prämienregionen. Diejenigen acht Kantone, die keine Einteilung in Bezirke kennen, werden bereits heute nicht in Prämienregionen eingeteilt. Unabhängig von der Wahl der massgeblichen Einheit kann festgestellt werden, dass sich die Kosten zwischen städtischen und ländlichen Regionen in den letzten Jahren angenähert haben. So trifft die Aussage, die Versicherten in der ländlichen Prämienregion von Bern würden die städtische Region quersubventionieren, nicht zu. Im letzten Jahr etwa hat die städtische Region mitgeholfen, die Kosten der ländlichen Region zu decken.