preparatory:AB 208854
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-12
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit zwei Konzepten zu tun: Das eine Konzept ist das Konzept des Bundesrates und auch Ihr Konzept, dem Sie bei der letzten Beratung zugestimmt haben. Gemäss diesem Konzept werden die Asylkosten über das Amortisationskonto abgewickelt, wenn sie denn höher sind als erwartet, und sie dürfen maximal 400 Millionen Franken betragen. Der Nationalrat ist damit nicht einverstanden und sagt, es müsse alles schuldenbremsenkonform abgewickelt werden, und zwar nicht über das genannte Konto. Um die Schuldenbremse dennoch einzuhalten, spart er die 400 Millionen Franken im Voranschlag 2017 ein.
Aufgrund der neuen Zahlen geht der Nationalrat von 33 000 Asylbewerberinnen und -bewerbern aus, womit bei der Position A202.0156, "Empfangs- und Verfahrenszentren: Betriebsausgaben", sowie der Position A231.0153, "Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge", 49,6 Millionen Franken beziehungsweise 294,4 Millionen Franken eingespart werden können. Mit einem neuen Artikel 4a, "Kreditsperre", und einem neuen Artikel 5 Absatz 3 wird eine Kreditsperre von 60 Millionen Franken eingesetzt, womit die 400 Millionen Franken vollständig eingespart sind.
Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen nun mit 7 zu 5 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen, allerdings - mit Betonung auf "allerdings" - mit einem fundamentalen Unterschied zum Nationalrat: Für den Nationalrat ist es ein Grundsatzentscheid, dass er prinzipiell keine ausserordentlichen Kosten über das Amortisationskonto laufen lassen will. Für die Finanzkommission des Ständerates hingegen spricht nichts Grundsätzliches dagegen, dass man ausserordentliche Ausgaben auch mal über das Amortisationskonto laufen lassen kann. Sie ist aber der Meinung, dass aufgrund der inzwischen tieferen Asylzahlen für 2017 gar nicht auf diese Ausserordentlichkeit zurückgegriffen werden muss. Aber sie hält klar fest, dass sie die Möglichkeit, Ausgaben aufgrund klarer Kriterien als ausserordentlich zu erklären, als sinnvoll, richtig und wichtig erachtet, und falls der Bundesrat dies in Zukunft brauchen würde oder wollte, wären wir einverstanden.