Huber Annemarie · 2002-03-05
Huber Annemarie · Bern · 2002-03-05
Wortprotokoll
Zur Frage der Vorprüfung der Motion durch Kommissionen hat der Bundesrat keine Stellung genommen; ich verzichte deshalb auf einen Antrag. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass die Kommissionen - insbesondere im Nationalrat - mit dieser Vorprüfung zusätzlich belastet werden könnten; das hat Frau Brunner erwähnt, sie hat es allerdings nicht als tragisch beurteilt. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass auch der Bundesrat und die Bundesverwaltung zusätzlich belastet werden könnten, vor allem dann, wenn die Vorprüfungen in umfangreiche Prüfungen ausmünden, was wahrscheinlich nicht auszuschliessen ist. Deshalb bin ich gegenüber diesem Vorprüfungsverfahren eher skeptisch eingestellt.
Zur Frage der Umwandlung der Motion in ein Postulat hat Frau Spoerry ausführlich Stellung genommen. Ich möchte ihr herzlich dafür danken. Ich denke, dass die flexible Handhabung des Instrumentes der Motion im Interesse des Ratsmitglieds, aber auch im Interesse des Bundesrates, vor allem aber im Interesse der Sache liegt. Gerade im Nationalrat bringt dies einen Vorstoss weiter. Wenn nämlich der Bundesrat im Nationalrat die Ablehnung der Motion beantragt, bleibt dieser Vorstoss bereits im Nationalrat hängig und wird in den allermeisten Fällen bereits im Nationalrat abgeschrieben, weil er nicht innert zwei Jahren behandelt werden kann. Wenn ein solcher Vorstoss mit der Zustimmung des Urhebers in ein Postulat umgewandelt werden kann, besteht immerhin die Möglichkeit, dass der Bundesrat handeln und dem Anliegen des Urhebers des Vorstosses bereits entgegenkommen kann. Ich denke nicht, dass man dem Bundesrat böse Absichten unterstellen kann - nämlich die Schubladisierung von Vorstössen. Bei der Menge der Vorstösse, die dem Bundesrat überreicht werden, muss er allerdings Prioritäten setzen, und er wird jeweils im Geschäftsbericht auch begründen, wo er die Prioritäten gesetzt hat und weshalb er nicht alle Vorstösse flächendeckend unmittelbar und sofort umsetzen kann oder konnte.
Ich beantrage Ihnen, dem Antrag Spoerry zuzustimmen.
Übrigens nehme ich die Bemerkung von Herrn Fünfschilling, dass der Bundesrat bei der Beurteilung von Motionen strikter vorgehen solle, gerne auf und leite sie an den Bundesrat weiter.