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preparatory:AB 208911

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-12

Wortprotokoll

Hier möchte ich Sie bitten, noch einmal kurz innezuhalten. Wir hatten ja eine Vorlage, die eine Kürzung der Beiträge der individuellen Prämienverbilligung, nämlich von 7,5 auf 7,3 Prozent, an die Kantone vorsieht. Das gäbe Einsparungen für den Bund von etwa 75 Millionen Franken. Gleichzeitig haben wir Ihnen das Ergänzungsleistungsgesetz zugeleitet. Mit diesem Ergänzungsleistungsgesetz haben die Kantone die Möglichkeit, wieder etwas über 100 Millionen Franken einzusparen. Sie haben dem letztes Mal nicht zugestimmt, weil wir keine Lösung für das Ergänzungsleistungsgesetz hatten.

Inzwischen hat der Nationalrat unter Ziffer II Absatz 3 eine Übergangsbestimmung eingefügt. Darin wird gesagt, dass diese Kürzung der Prämienverbilligung erst in Kraft treten darf, wenn auch das Ergänzungsleistungsgesetz in Kraft ist. Das dürfte 2019 der Fall sein. Damit haben wir eigentlich auch den Ausgleich für die Kantone. Letztes Mal haben Sie das abgelehnt, weil dieser Ausgleich nicht geschaffen wurde. Nachdem das jetzt so funktioniert und auch mit den Kantonen so abgesprochen ist, könnten Sie dem jetzt eigentlich zustimmen. Ihr Vorbehalt, dass die Kantone ohne Kompensationsmöglichkeit belastet würden, ist damit ausgeräumt. Die 75 Millionen Franken sind ein wesentlicher Bestandteil des Stabilisierungsprogramms. Mit einiger Verzögerung - statt 2018 dann erst 2019 - wäre das immerhin ein Konzept, das mit den Kantonen abgesprochen wurde. [GZ]

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und nicht Ihrer Kommission.