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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2016-12-12

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-12

Wortprotokoll

Ich kann es vorwegnehmen: Die FDP-Liberale Fraktion wird der Mehrheit folgen und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen.

Ich möchte hier noch einmal unterstreichen, dass wir in der Differenzbereinigung sind. Was wir hier auf dem Tisch haben, entspricht eigentlich der Sicht des Ständerates, entspricht auch dem, was wir in der Kommission in den zwei Differenzbereinigungssitzungen diskutiert haben. Es scheint auch so, dass grundsätzlich die Meinungen gemacht sind. Das Konzept scheint zu stehen. Aber ich gebe Ihnen Recht, es ist wahrscheinlich nicht für alle das Konzept, das sie sich vorgestellt haben. Aber es ist ein Konzept, das so, wie es aussieht, mehrheitsfähig sein wird. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt in dieser Sache. "Steuerung der Zuwanderung über den Arbeitsmarkt" ist die Überschrift dieses Konzepts. Als Indikator wird eine einfache Zahl, nämlich die Arbeitslosenquote, herangezogen. Dem widerspricht im Übrigen der Minderheitsantrag VII (Romano), der wieder andere Indikatoren einbauen will. Aber genau diese - genau diese! - haben wir ja bereits abgelehnt und haben sie ausgeklammert.

Entscheidend für uns ist, dass bei der Arbeitslosenquote die Berufsgruppen, das Tätigkeitsgebiet und die Wirtschaftsregionen beleuchtet werden. Diese drei Positionen sind enthalten, diese drei Positionen sind sichtbar, und diese drei Positionen sind auch messbar. Ebenfalls wollten wir möglichst wenig Bürokratie. Aber hier sei noch einmal unterstrichen, dass Artikel 121a der Bundesverfassung so oder so Bürokratie mit sich bringen wird. Es ist nicht möglich, Artikel 121a der Bundesverfassung ohne Bürokratie umzusetzen, sei es mit Kontingenten, sei es mit Höchstzahlen oder so, wie wir es jetzt gelöst haben, mit Arbeitslosenquoten.

Erlauben Sie mir, noch vier Punkte anzusprechen: [GZ]

1. Das letzte Mal haben wir hier über das Wort "erheblich" bezüglich einer "erheblich über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit" diskutiert. Der Ständerat hat dieses Wort rausgestrichen. Tatsächlich ist eine Diskussion darob entbrannt, was "erheblich" bedeute und was "über dem Durchschnitt" heisse. Ich möchte hier nochmals betonen, dass es uns nicht darum ging, von einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote, wie ich es das letzte Mal genannt habe, auszugehen, welche die gesamte Schweiz betreffen würde. Wir haben vielmehr immer betont, dass es um Berufsgruppen, Tätigkeitsgebiete und Wirtschaftsregionen geht.

2. Zu den Wirtschaftsregionen: Auch hier sei noch einmal betont, dass es um sieben bis neun Regionen gehen kann, nämlich die Regionen Genfersee, Espace Mittelland, Nordwestschweiz, Ostschweiz, Zürich, Zentralschweiz und Tessin; diese Wirtschaftsregionen lassen sich durchaus definieren.

3. Bezüglich der Grenzgängersituation hat der Ständerat noch Präzisierungen vorgenommen. Wir gehen davon aus, dass man sogar Verbesserungen erzielt hat. Neu sind nämlich die Kantone eingebunden, indem sie die Möglichkeit haben, auf eintretende Probleme zu reagieren und vom Bundesrat weitere Massnahmen zu verlangen. Wir erachten das als eine Verbesserung; wir finden, dass die Vorlage dadurch mehrheitsfähiger wird.

4. Zur Interviewpflicht: Diese ist aufgeweicht worden. Wir unterscheiden nun zwischen "passend" und "geeignet". Der Unternehmer lädt nun die geeigneten Personen ein; wir haben das letzte Mal das Beispiel mit der kaufmännischen Angestellten kurz beleuchtet. Zudem ist die Begründungspflicht weggefallen und ist nicht mehr Bestandteil dieser Vorlage.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach der Differenzbereinigung ein Konzept vorliegt, das wir an diesem Freitag, dem 16. Dezember 2016, zur Schlussabstimmung bringen können.

Wir empfehlen Ihnen, alle Minderheitsanträge abzulehnen und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.