Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-12
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-12
Wortprotokoll
Ich muss hier ein bisschen ausholen. Hier geht es darum, wie gross die Pauschale in Bezug auf den Gewinnungskostenabzug von Künstlerinnen und Künstlern sein soll. Es geht auch um die Konzertveranstalter, wenn man das so vereinfacht sagen darf.
Sie wissen es: Wir haben in der ersten Runde einen Pauschalabzug von 35 Prozent der Bruttoeinkünfte beschlossen, nachdem wir auch bei den Kantonen dort Erkundigungen eingeholt hatten. Der Nationalrat hatte damals schon 50 Prozent vorgesehen. In der Folge hat Herr Nationalrat Müri einen Einzelantrag zum Steuerharmonisierungsgesetz gemacht. Deshalb sehen Sie jetzt in der Fahne in Bezug auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer keinen nationalrätlichen Entscheid. Mit anderen Worten hat der Nationalrat dann zwar im Steuerharmonisierungsgesetz an seiner Position, einen Gewinnungskostenabzug im Rahmen einer Pauschale von 50 Prozent festzusetzen, festgehalten, hat aber vergessen, entsprechend im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer eine solche Regelung vorzusehen.
Wir haben dann diese Position nochmals diskutiert. Materiell können wir uns jetzt der Lösung des Nationalrates, dass ein Pauschalabzug von 50 Prozent vorgesehen wird, anschliessen. Dazu hat uns auch die Tatsache bewogen, dass es heute schon Kantone gibt, die eben einen solchen Pauschalabzug von 50 Prozent gewähren. Das ist die inhaltliche Bereinigung des Artikels. Formell möchte der Ständerat bzw. die WAK des Ständerates aber an unserer Formulierung festhalten. Denn die Botschaft des Bundesrates bzw. auch der Gesetzestext hätte Unklarheiten aufkommen lassen können. Denn es wäre nicht klar gewesen, ob es sich jetzt um einen Pauschalabzug handelt oder ob dann die effektiven Gewinnungskosten trotzdem noch geltend gemacht werden können. Um diese Ungereimtheiten auszuräumen, schlagen wir Ihnen eben vor, dass wir materiell mit 50 Prozent Pauschalabzug dem Nationalrat folgen, jedoch die vom Ständerat eingefügte Formulierung übernehmen, damit klar zum Ausdruck gebracht werden kann, dass es sich um eine Pauschale von 50 Prozent handelt und dass dann nicht wieder die effektiven Gewinnungskosten geltend gemacht werden können. Denn das wäre administrativ nicht im Sinne der Steuerbehörden.
Falls Sie jetzt hier im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer diesen Entscheid unterstützen, ist folgerichtig natürlich die gleiche Anpassung auch im Steuerharmonisierungsgesetz zu machen.
Ich beantrage Ihnen hier mit der einstimmigen Kommission, jetzt auf das materielle Konzept des Nationalrates mit den 50 Prozent Pauschalabzug einzuschwenken, aber formell an der von uns gewählten Formulierung festzuhalten.