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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2016-12-12

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-12

Wortprotokoll

Wir kommen jetzt endlich zum Abschluss dieses Geschäftes, wir sind in der zweiten Phase der Differenzbereinigung. Vonseiten der CVP-Fraktion wurden hier einige Anträge nochmals gestellt. Ein Grossteil davon ist semantischer und rein taktischer Natur. Das sei Ihnen unbenommen, das ist Ihr gutes Recht. Aber wenn Sie hier den Begriff "Lohndumping" und anderes nochmals einbringen, ändert das nichts. Das ist ein Versuch, hier die Mehrheit zu spalten. Dem werden wir nicht folgen.

Es gibt aber Absätze, bei denen Sie einmal mehr materiell eine Änderung des Konzeptes vornehmen wollen, zum Beispiel bei Absatz 2 mit der Ausweitung der Auslösegründe. Dort versuchen Sie, diese Lösung im letzten Moment noch einmal zu torpedieren, anstatt sich hier konstruktiv einzubringen.

Frau Kollegin Humbel hat vorhin den Mangel an Kompromissbereitschaft der Mehrheit in dieser Sache beklagt. Ich muss Ihnen sagen, Frau Kollegin Humbel: Wir haben ohne grosse Mithilfe von Ihnen Absatz 8 gegen den Ständerat wieder in dieses Gesetz eingefügt. Das ist der Kompromissvorschlag zu Ihrem Wunsch, das Bottom-up-Modell wörtlich im Gesetz festzuschreiben. Genau das haben wir getan, mit einer Ausnahme: Wir haben Ihre offenen Bestimmungen, wonach Massnahmen auch offensichtlich gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen können, wieder gestrichen, respektive wir haben Ihre Interpretation gestrichen. Dieser Satz wäre auch nicht halb so stark gewesen, wie Sie ihn kommunikativ darzustellen versuchen. Entweder hätte er nichts bewirkt, nämlich dann, wenn es nur Massnahmen sind, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens möglich sind. Oder dann wäre es ein Bruch des Freizügigkeitsabkommens, und dann würden Sie die Interpretationskompetenz nach Brüssel verschieben. Der grosse Vorteil der Lösung von Kommissionsmehrheit und Ständerat ist es, dass wir die Hoheit über den Entscheid hierbehalten.

Bei Absatz 9 bitte ich Sie grundsätzlich, solche staatspolitischen Fragen über das Verordnungsveto hier nicht bei einem zufälligen Exempel zu beantworten. Die feine Linie zwischen Flexibilität und Rechtsunsicherheit wird hier durchbrochen. Das führt nur zu einer Perpetuierung der Debatte und zu keiner Lösung. Ich bitte Sie hier ebenfalls, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.