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preparatory:AB 209012

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-12

Wortprotokoll

Mit diesem automatischen Informationsaustausch werden wir Sie auch im nächsten Jahr behelligen. Um hier einen kurzen Überblick zu geben: Inzwischen sind es 101 Staaten und Territorien, die diesem automatischen Informationsaustausch zugestimmt haben. Es gibt rund 50 Early Adopters, also Länder, welche Daten des Jahres 2016 bereits ab dem 1. Januar 2017 austauschen werden. Die Schweiz gehört zur zweiten Kategorie: Wir werden die ersten Daten - dann für das Jahr 2017 - ab dem 1. Januar 2018 austauschen.

Sie haben in der Zwischenzeit dem automatischen Informationsaustausch mit der Europäischen Union und mit Australien zugestimmt. Hier folgen acht weitere Abkommen mit Territorien und Ländern, von welchen wir annehmen, dass sie unproblematisch sind.

Um noch einen kleinen Ausblick zu geben: Wir sind im Moment daran, mit rund 60 Staaten über einen automatischen Informationsaustausch zu verhandeln. Das heisst, dass wir Ihnen dies nächstes Jahr, vermutlich in zwei grösseren Botschaften, unterbreiten werden. Das sieht vielleicht danach aus, dass wir hier Musterknaben sein wollten, um bei den Ersten zu sein. Das ist keineswegs der Fall. Mit unserem Verfahren, das eine Vernehmlassung und eine parlamentarische Beratung kennt, brauchen wir für die Einführung dieses automatischen Informationsaustausches rund anderthalb Jahre. Wir werden also dann schon sehr bald im Rückstand sein. Ich schliesse nicht aus, dass wir von der OECD wieder gerügt werden, weil wir hintennachhinken; das ist nicht auszuschliessen. Doch im Moment läuft das Verfahren.

Diese Länder und Territorien sind unproblematisch, diese Abkommen entsprechen dem Musterabkommen. Es geht um den Austausch von Informationen über Konten, welche eine in einem dieser Staaten steuerpflichtige natürliche oder juristische Person bei einem Finanzinstitut hält. Diese Informationen werden also mit anderen Staaten ausgetauscht.

Nicht zu vernachlässigen ist der Aufwand, den wir damit zu bewältigen haben. Es entsteht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung Aufwand, weil sehr viele Daten gesammelt und ausgetauscht werden. Das führt zu entsprechenden Kosten zur Anpassung der EDV. Wir sind noch ein wenig unsicher, was das heissen soll; wir können nämlich noch nicht genau abschätzen, wie dieses Verfahren anläuft. Zur Bewältigung der ersten Wellen, was bis rund 2022, so denke ich, dauern dürfte, wird wahrscheinlich ein Mehrbedarf bei der Steuerverwaltung zu verzeichnen sein. Das Gleiche ist bezüglich der kantonalen Steuerverwaltungen anzumerken, die ihrerseits ebenfalls entsprechende Anpassungen der EDV vornehmen müssen und vorübergehend wahrscheinlich einen personellen Mehrbedarf haben werden.

Wir haben uns jedoch dazu bekannt. Wir ziehen das durch, wir machen das. Für den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz ist es, denke ich, wichtig, dass wir im weltweiten Bereich konform sind. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und trägt dazu bei, dass die Schweiz ihren Ruf, der in der Vergangenheit vielleicht nicht immer über alle Zweifel erhaben war, stärken kann.

Auf diesem Weg bewegen wir uns. Hier wird es keine Diskussionen geben. Es gibt dann aber wahrscheinlich diese Diskussionen, die Sie vorhin beim Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Brasilien geführt haben, im Zusammenhang mit Abkommen mit weiteren Ländern, die wir Ihnen dann vorschlagen werden. Hier sind wir an der Prüfung und werden Ihnen dies wie gesagt im Laufe des nächsten Jahres dann zustellen können. Das ist also ein Verfahren, in dem wir stehen. Bis wir - wenn es dann so weit ist - mit gegen hundert Staaten ein Abkommen über einen solchen automatischen Informationsaustausch abgeschlossen haben, braucht es einige Zeit. Weil wir immer sozusagen im zweiten Rang folgen, haben wir Gelegenheit zu beobachten, wie der Austausch und die Umsetzung bei anderen Staaten erfolgen. Da stellen wir fest, dass die Zurückhaltung kleiner ist als bei uns in der Schweiz, wie ich das hier im Parlament spüre. Wenn ich zum Beispiel Deutschland oder andere europäische Staaten anschaue, dann sehe ich, dass die mit sämtlichen Ländern bereits in Kontakt sind und bereits austauschen, auch mit Staaten, die Sie dann wahrscheinlich eher auf eine - wir haben das ja in dieser Form nicht - graue Liste setzen würden. Die Diskussion erfolgt wahrscheinlich nicht hier, bei diesen Staaten, könnte dann aber bei anderen Staaten noch folgen.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und diesen acht Bundesbeschlüssen zum automatischen Informationsaustausch zuzustimmen.