Bieri Peter · Ständerat · 2002-03-06
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte mich gerne in dieser Sache äussern, da ich mich zum einen beruflich mit dieser Thematik zu befassen habe und zum andern Präsident der beratenden Kommission des Institutes für Pflanzenwissenschaften der ETH in Zürich bin, das diesen Versuch geplant hat und das Frau Leumann soeben so sehr gerühmt hat.
Ich habe im Hinblick auf die Beantwortung dieser Interpellation fachliche Zusatzinformationen eingeholt und auch den Verfügungsentscheid des Buwal vertieft studiert. Ich habe dies getan, weil dieses Projekt ein perfektes Lehr- und Anwendungsbeispiel für die bei uns im Rat stehende Gentechnikgesetzgebung ist. Das Gesuch zeigt auf eindrückliche Art auf, mit welch schwierigen naturwissenschaftlichen, aber auch gesellschaftspolitischen Fragen die Verwaltungsinstanzen konfrontiert werden. Im Gegensatz zu vielen Politikbereichen, wo sich Entscheide auf gefestigte wissenschaftliche Grundlagen abstützen können, hatte die Verwaltung hier über einen Forschungsversuch zu entscheiden, bei dem sie sich nicht auf ein breites, bestehendes Wissen abstützen konnte. Das führt mich zur Erkenntnis, dass im Bereich der Biotechnologie, bei der Technologiefolgenabschätzung und der Risikoforschung noch eine riesiger Wissensbedarf vorhanden ist. Es kommt denn auch nicht von ungefähr, dass das gleiche Institut für Pflanzenwissenschaften im selben Moment, als das Gesuch für diesen Weizenversuch in erster Instanz abgelehnt worden ist, einen Doktoranden suchte, der sich "mit dem äusserst heiklen Thema des transgenen Pollenflugs beim Mais" befassen sollte. Sie sehen also, dass auch in der Wissenschaft am gleichen Ort die ausserordentliche Schwierigkeit und Problematik dieser Technik erkannt wird, wenngleich es sich hier um Mais handelt und beim andern Versuch um Weizen.
Beim vorliegenden Versuch handelt es sich um einen gentechnisch veränderten Weizen, der gegen den Stinkbrandpilz ein sogenanntes "Killerprotein" entwickelt. Dies führt dazu, dass der Weizen eine Resistenz gegenüber diesem Pilz entwickelt. Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang zu wissen, dass Stinkbrand in unserer Region insofern kein Problem darstellt, als der Erreger durch eine "Warmwasserbeize" des Saatgutes auf völlig unproblematische Art eliminiert werden kann. Der Erreger dient in diesem Versuch deshalb nur als Modell. Das ist zu würdigen. Von einem unmittelbar zu erwartenden Nutzen kann hier jedoch nicht gesprochen werden. Das sagen alle, die im Pflanzenbau ein einigermassen fundiertes Wissen mitbringen.
Der Anlass für den negativen Entscheid des Buwal liegt in der Tatsache, dass zum einen die molekulare Beschreibung der DNS, die dieses Killerprotein erzeugt, die Breite der Wirkung des Gens und seine allfälligen Nebenwirkungen unbekannt sind. Dies zu beurteilen ist auch für mich, der ich nicht Wissenschafter in diesem Bereich bin, letztlich unmöglich. Auch in der Wissenschaft sind die Meinungen dazu geteilt. Von der Genetik her wissen wir jedoch, das kann ich aus meinem Wissen bestätigen, dass Gene nicht einfach nur eine Wirkung haben, sondern dass ein einzelnes Gen durchaus mehrere Lebensfunktionen, und das vielfach in zeitlich gestaffelter Reihenfolge, mitbestimmen kann.
Diese Erkenntnis ist von zentraler Bedeutung. Auch die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit, die Frau Leumann zitiert hat, hat zwar letztlich mit einem Mehrheitsbeschluss das Gesuch befürwortet, hat aber in ihrer Antwort auf diese ungelösten Fragen und Probleme hingewiesen und deshalb ganz erhebliche Sicherheitsvorkehrungen vorgeschlagen.
Der zweite Kritikpunkt des Buwal liegt im Umstand, dass mehrere Kopien des Gens, das eine Antibiotikaresistenz codiert, ins Weizengenom übertragen wurden. Die hohe Wahrscheinlichkeit dieser Codierung wird auch vom Gesuchsteller gemäss Verfügung des Buwal nicht bestritten.
Obwohl das neue Gentechnikgesetz noch nicht in Kraft ist - hier unterscheide ich mich von Frau Leumann ganz klar -, möchte ich mit allem Nachdruck darauf hinweisen, dass wir in diesem Raum, hier, in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe f des Gentechnikgesetzes, einhellig, und ohne dass nur irgendwelche Opposition von Ihnen entstanden wäre, eingefügt haben, dass gentechnisch veränderte Organismen keine eingebrachten Resistenzgene gegen Antibiotika enthalten dürfen. Herr Direktor Roch hat denn auch ganz konkret in seiner Verfügung auf den Beschluss unseres Rates hingewiesen.
Schon deshalb macht es mir ausserordentliche Mühe, dass Frau Leumann diese verurteilende Tonart im Ingress zu ihrer Interpellation gewählt hat und dass dies noch von 23 [PAGE 56] Kolleginnen und Kollegen auf diese Art wahrscheinlich unbesehen unterschrieben wurde. Für mich ist es etwas befremdend, wenn bei der Besprechung der Gen-Lex niemand auch nur irgendwie die Forderung bezüglich Antibiotikaresistenz hinterfragt hat. Es kann auch nicht angehen, dass die Verwaltung nach altem Gesetz und nach alten Richtlinien, die zwar noch in Kraft sind, einen derart gravierenden und einflussreichen Versuch bewilligen würde, obschon wir mitten in einem Gesetzgebungsverfahren sind.
Ein international hoch geachteter Professor für Pflanzenwissenschaften, der gegenüber der Gentechnologie absolut offen ist, hat mir, bevor ich dieses Votum verfasste, gesagt, dass es zwischen der Verwaltung und der Forschung erhebliche Kommunikations- und Abstimmungsprobleme gebe. Hier deckt sich meine Meinung mit derjenigen von Frau Leumann.
Dabei liegt der Fehler sicher nicht nur auf einer Seite, aber es ist eigentlich umso gravierender, als hier Naturwissenschafter mit Naturwissenschaftern kommunizieren. Hier muss vielleicht das Bundesamt selber und müssen auch die Hochschulen eine andere Gesprächskultur entwickeln. Nur ein kleines Beispiel dazu: Als ich am ETH-Institut erzählte, dass Herr Roch in der WBK die Haltung des Bundesrates in der Moratoriumsfrage absolut loyal vertreten habe, war man dort bass erstaunt, weil im Institut offenbar die Meinung bestand, das Buwal versuche in jedem Moment, die Gentechnik zu hintertreiben.
Ich komme zu zwei Erkenntnissen, und hier, Frau Leumann, decken sich unsere Meinungen: Die Risikoforschung muss in der Gentechnologie ein Schwergewicht sein, und der konstruktive Dialog zwischen Verwaltung und Forschung in dieser Frage ist dringend zu verbessern, insbesondere dann, wenn es um zwei Bundesinstitutionen geht wie in unserem Falle beim Buwal auf der einen Seite und der ETH auf der anderen Seite. Das ist, was ich für meinen Teil zur Interpellation Leumann sagen möchte.
Nun möchte ich noch einen Schritt weiter gehen, weil diese ganze Diskussion in den Medien und in der Öffentlichkeit doch breitgeschlagen wurde. Obwohl Ärger wahrscheinlich ein schlechter Ratgeber ist, muss ich hier doch zum Ausdruck bringen, dass ich mich über die Art der Reaktionen nach dem Entscheid des Buwal sehr stark aufgehalten habe. Ich betone, Frau Leumann, dass ich dabei nicht von Ihnen spreche. Wenn Wissenschafter, die unter anderem von staatlichen Geldern leben, nichts anderes wissen als - wenn möglich noch hier in den Wandelhallen des Bundeshauses - den Kopf des Buwal-Direktors zu fordern, dann ist dies nicht nur geschmacklos, sondern entspricht einer eigenartigen Unkenntnis von Vefahrensabläufen in unserem Rechtsstaat, steht doch in Ziffer 3 der Verfügung des Buwal ganz klar, wie der Beschwerdeweg ablaufen soll. Immerhin ist zu erwähnen, dass das UVEK bis heute diesen Entscheid noch nicht gefällt hat, was darauf hinweist, dass die Sachlage so eindeutig nun auch wieder nicht ist. Auch ist es schlichtweg abwegig zu behaupten, die Forschung im Pflanzenbau oder gar die ganze Biotechnologie breche wegen diesem Entscheid zusammen.
Mich haben auch all jene geärgert, die mangels wirtschaftlicher und sachlicher Kenntnisse zum Zweihänder gegriffen und - wahrscheinlich weil es so leicht und publizitätsträchtig ist - die Entlassung des Buwal-Direktors oder gar die Aufhebung des Amtes gefordert haben. Als WBK-Präsident liegt es mir am Herzen, an dieser Stelle klar zu sagen, dass Herr Roch während der ganzen Gen-Lex-Debatte absolut loyal und kompetent die Linie des Bundesrates vertreten hat. Deshalb erstaunt mich irgendwie die Wortwahl in dieser Interpellation.
Ich habe auch für das Vorgehen vieler Vertreter meiner Berufsgattung, der Landwirtschaft, kein Verständnis. Während diese bis anhin stets ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung der Gentechnik im Pflanzenbau vertraten - das ich übrigens unterstützt habe -, verurteilen sie hier das Buwal. Es sind die gleichen Leute, die jetzt dem Bund vorwerfen, er handle übervorsichtig, die andererseits das Bundesamt für Veterinärwesen anklagen und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe fordern, weil es bei der BSE-Krise zu spät gehandelt habe. Da stimmt die Welt für mich nicht mehr!
Ich wünsche mir auch in dieser Frage von der Politik, der Wirtschaft und von den Wissenschaftern - also von allen Seiten - etwas mehr Bereitschaft, sich in ein schwieriges Thema hineinzudenken, und etwas mehr Bereitschaft, sich bei Vorverurteilungen zurückzuhalten.