Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-12

Wortprotokoll

Zwischen der Schweiz und Brasilien besteht heute noch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Im Juni 2010 setzte Brasilien die Schweiz auf eine innerstaatliche Liste der Länder mit tiefer Besteuerung und ungenügendem Zugang zu Informationen über Beteiligungsträger von juristischen Personen - eine sogenannt schwarze Liste. Dank wiederholten Interventionen bei den brasilianischen Behörden konnten eine Suspendierung der Schweiz von der schwarzen Liste und eine Wiederherstellung der Kontakte auf technischer Ebene erreicht werden. Im Rahmen dieser Gespräche bekundete Brasilien sein Interesse, mit der Schweiz vorerst die Amtshilfe in Steuersachen in einem Steuerinformationsabkommen zu vereinbaren.

Das vorliegende Steuerinformationsabkommen regelt den Informationsaustausch in Steuersachen auf Anfrage in detaillierter Weise. Wie alle von der Schweiz geschlossenen Steuerinformationsabkommen sieht es den spontanen und [PAGE 1107] den automatischen Informationsaustausch nicht vor. Mit seinem Abschluss wird die Schweiz dauerhaft von der brasilianischen schwarzen Liste entfernt, was für die in Brasilien tätigen Schweizer Unternehmen einen wichtigen Meilenstein darstellt. Mit dem Steuerinformationsabkommen können die Reputation und die Integrität des Schweizer Finanzplatzes gewahrt und die Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch, für Steuerzwecke mit interessierten Staaten und Territorien standardkonforme Steuerinformationsabkommen abzuschliessen, umgesetzt werden.

Das Steuerinformationsabkommen mit Brasilien wurde am 23. November 2015 unterzeichnet. Der Nationalrat hat dem Abkommen in der Herbstsession nach teilweise kritischer Diskussion mit 114 zu 76 Stimmen zugestimmt.

Auch in unserer Kommission haben detaillierte und umfangreiche Diskussionen darüber stattgefunden, ob wir eben jetzt, in diesem Zeitpunkt, das Steuerinformationsabkommen mit Brasilien abschliessen wollen. Insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf schweizerische Steuerpflichtige, die ebenfalls in Brasilien steuerpflichtig sind, wurden auch kritische Stimmen vorgebracht. Insgesamt überwogen dann aber in der Kommission die Vorteile, welche aus diesem Steuerinformationsabkommen für die Unternehmen resultieren, sodass wir beschlossen haben, Ihnen hier die Genehmigung zu beantragen. Die Schweiz wird dauerhaft von diesen schwarzen bzw. grauen Listen in Brasilien entfernt. Gleichzeitig sinkt die Quellensteuerbelastung dann von 25 auf 10 bzw. 15 Prozent. Dies ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass die Schweiz über 13 Milliarden Franken in Brasilien investiert hat.

Ich möchte Ihnen hier nicht vorenthalten, dass wir auch Fragen der Rechtsstaatlichkeit, der Korruption und des Datenschutzes diskutiert haben, aufgrund deren wir eigentlich auch Vorbehalte gegenüber diesem Abkommen hätten anbringen sollen. Wir erwarten aber, dass es durch das positive Zeichen, das wir mit diesem Abkommen hier jetzt geben, auch gelingen sollte, mit Brasilien ein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Insbesondere hat die Kommission letztlich zu diesem einstimmigen Entscheid bewogen, dass sie eben gesehen hat, dass Brasilien das Amtshilfeübereinkommen ratifiziert hat und dass dieses ab 1. Januar 2018 anwendbar wird. Es hätte inhaltlich, materiell in Bezug auf den Informationsaustausch auch keine weiteren Auswirkungen, wenn wir jetzt nicht zustimmen würden, weil dann später eben auch dieses Amtshilfeübereinkommen Anwendung findet.

Das hat jetzt zu diesem einstimmigen Kommissionsantrag geführt. Es war mir einfach wichtig, Ihnen hier noch einen Teil dieser doch ausgiebigen Kommissionsdiskussion wiederzugeben, denn diese erkennt man im Antrag der Kommission nicht.

Ich bitte Sie also, auf dieses Geschäft einzutreten und es mit der Kommission so zu verabschieden.