Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-12-13
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Der Ständerat hat das Geschäft gestern beraten, und es liegt noch eine Differenz [PAGE 2167] vor. Es ist aber keine materielle Differenz, sondern eine formelle. Es ist eine Anpassung, die wir noch im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vornehmen sollten, da wir sie bereits im Steuerharmonisierungsgesetz so vorgesehen haben.
Es geht um die Gewinnungskosten der Künstlerinnen und Künstler. Wir haben im Nationalrat einem Einzelantrag Müri zugestimmt, welcher für Künstler einen Pauschalabzug von 50 Prozent vorsieht. Das war sozusagen ein Rückkommen auf unseren ersten Entscheid. Der Bundesrat hatte ursprünglich 20 Prozent vorgesehen. Der Ständerat hat dann einen Kompromiss mit 35 Prozent beschlossen, nachdem er bei den kantonalen Finanzdirektoren nachgefragt hatte. Nachdem sich unser Rat für 50 Prozent ausgesprochen hatte, hat sich der Ständerat gestern uns angeschlossen.
Der Ständerat hat aber vorgeschlagen, den Pauschalkostenabzug von 50 Prozent nicht nur im Steuerharmonisierungsgesetz, sondern auch im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vorzusehen, denn sonst hätten wir hier materiell eine unterschiedliche Gesetzgebung. Das hat unser Rat letztes Mal unterlassen. Es liegt keine Minderheit vor, die Kommission beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Wir haben aber diskutiert, ob eine Pauschale korrekt ist, ob wir damit nicht zu stark vom Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abweichen, und, falls die Pauschale 50 Prozent beträgt, ob sie in dieser Höhe zu rechtfertigen ist. Aber wie gesagt, es liegen keine materiellen Differenzen vor.