Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2016-12-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-13

Wortprotokoll

Zum Interventionsmechanismus bei der AHV: Die Kommission hat mit 11 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung beschlossen, am Beschluss des Ständerates von 2015 festzuhalten und nicht auf die Vorlage 3 einzutreten. Der Ständerat hat in der ersten Runde einen Interventionsmechanismus in der AHV-Gesetzgebung vorgesehen, wonach bei einem Stand des Ausgleichsfonds von 80 Prozent und darunter eine politische Intervention zu erfolgen hat. Daran ändert sich nichts. Ihre Kommission will aber keine automatischen Massnahmen, wie sie der Nationalrat vorgesehen hat.

Der Nationalrat hat bekanntlich ein Modell entwickelt und dieses in eine separate Vorlage 3 ausgegliedert, wonach das Referenzalter für den Bezug der AHV erhöht würde, wenn der Ausgleichsfonds unter 80 Prozent fiele. Zu den Massnahmen würde neben einer Erhöhung des AHV-Referenzalters auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gehören. Somit könnte das AHV-Referenzalter bis auf 67 Jahre steigen und die Mehrwertsteuer auch um 0,4 Prozentpunkte.

Ihre Kommission will auf keinen Fall in dieser Vorlage ohne vorgängige Vernehmlassung ein so weitgehendes Interventionsinstrument ausarbeiten, das dann noch verbunden wäre - und das ist der hauptsächliche Kritikpunkt - mit einer Diskussion über eine Erhöhung des AHV-Referenzalters auf 67 Jahre. Wir müssen die Bevölkerung an ein höheres Referenzalter heranführen, um ein grösstmögliches Verständnis dafür zu haben. Auch die Frage des Fachkräftemangels wird bezüglich der Notwendigkeit, länger zu arbeiten, für die Wirtschaft ein wichtiger Punkt sein. Allenfalls wird man die Leute auch länger arbeiten lassen. Hinzu kommt, dass sich mit der digitalen Entwicklung Beschäftigung, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsmarkt verändern werden. Wir tun gut daran, hier nichts über das Knie zu brechen. Nach Verabschiedung dieser Vorlage könnte dies anschliessend in aller Ruhe und vor allem in einer konsolidierten finanzpolitischen Situation bezüglich unserer Vorsorge erfolgen.

Ihre Kommission ist schliesslich einem Antrag gefolgt, am Beschluss des Ständerates festzuhalten, wie ich das erwähnt habe, und auf die Vorlage 3 nicht einzutreten. Dies erfolgte mit 11 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen, also einstimmig.

Ihre Kommission hat in diesem Zusammenhang auch die Motion Hegglin Peter 16.3225 diskutiert und kam in Konsequenz zum Nichteintreten auf die Vorlage 3 zum Schluss, auch diese Motion zu sistieren. Sie ist der Auffassung, dass in einer kommenden AHV-Revision die Frage des Referenzalters und [PAGE 1116] auch eines automatischen Interventionsmechanismus in allen Facetten diskutiert werden kann, aber nicht im Rahmen dieser Vorlage.

Ihrer Kommission lag zudem ein Bericht der Verwaltung vor, der von der Schwesterkommission eingefordert wurde. Es handelt sich um den Bericht Nr. 13 vom 22./23./24. Juni 2016. In diesem Bericht wird ein internationaler Vergleich vorgenommen und aufgezeigt, welche Staaten über ein solches, auch vom Nationalrat propagiertes Modell verfügen. Daraus wird ersichtlich, dass die meisten Mitgliedstaaten der OECD in Richtung eines Rentenalters von mindestens 67 Jahren gehen. Eine direkte Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung wird durch die OECD namentlich für die Schweiz auch befürwortet, obwohl sie eine solche Koppelung nicht als Allheilmittel betrachtet. Generell warnt die OECD aber auch vor Problemen auf gesellschaftlicher Ebene, die eine direkte Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung mit sich bringen kann. Sie weist auf den politischen Druck hin, der sich mit zunehmender Anhebung des Rentenalters verstärken wird, aber auch auf die Kluft zwischen "blue-collar workers" und "white-collar workers", die sich vertiefen und zu zunehmenden Ungleichheiten unter den Rentnern führen könnte.

Der Bericht macht dann auch Ausführungen über die Anpassung des Referenzalters an die Lebenserwartung in der Schweiz. Er zeigt die Entwicklung der Lebenserwartung seit 1948 auf und gibt einen Ausblick auf die mögliche Entwicklung der Lebenserwartung in der Zukunft. Schliesslich werden in den Grundzügen auch einige Modelle skizziert und nach Stärken und Schwächen beurteilt. Der Bericht äussert sich kritisch zu diesen Modellen, weil eine Erhöhung des Referenzalters vor der Evaluation des Arbeitsmarktes sich allenfalls als problematisch erweisen könnte. Zudem führt die unterschiedliche Funktionsweise von erster und zweiter Säule dazu, dass die Anpassung des Referenzalters an die Lebenserwartung zu spezifischen Problemen im BVG führen könnte. Im BVG wäre hauptsächlich der Mindestumwandlungssatz betroffen, da dieser vor allem die verbleibende Lebenserwartung beim Altersrücktritt aufgreift. Eine automatische Anhebung des Referenzalters führt zwangsweise zu einer Erhöhung des Mindestumwandlungssatzes, der im Zeitpunkt des Altersrücktrittes angewendet wird. Bei einem höheren Referenzalter denselben Mindestumwandlungssatz beizubehalten würde aus versicherungstechnischer Sicht eine Verschlechterung bedeuten.

Schliesslich wird in diesem Bericht eingewendet, dass eine rein automatische Anhebung des Referenzalters als Modell in der konkreten Umsetzung ungeeignet wäre. Für die konkrete Anwendung wäre in jedem Fall eine Intervention des Bundesrates notwendig. In Ländern mit einem entsprechenden Mechanismus setzt die Durchführung ebenfalls gesetzgeberisches Handeln voraus. Auf diese Weise passt der Bundesrat auch die Renten alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung an, da es notwendig ist, der tatsächlichen Entwicklung der massgebenden Parameter Rechnung zu tragen. Basierend auf diesem Bericht, auch wenn er sich kritisch äussert, wäre es durchaus zu einem späteren Zeitpunkt möglich, das Thema in aller Tiefe aufzunehmen und eine entsprechende Gesetzesänderung auch durch den normalen Vernehmlassungsprozess laufen zu lassen.

Ich habe hier bewusst etwas weit ausgeholt, erstens, weil wir noch einen Vorstoss unseres Kollegen Peter Hegglin vorliegen haben, den die Kommission sistieren will, und zweitens, weil absehbar ist, dass dieses Thema im Nationalrat dann nochmals aufgenommen wird. Ich wiederhole: Beim Interventionsmechanismus ist Ihre Kommission der Auffassung, es sei nicht dem Nationalrat zu folgen. Ich würde vorschlagen, hier einen Beschluss zu fassen, damit wir anschliessend dann das Thema der Zusatzfinanzierung aufnehmen können; das hat einen inneren Zusammenhang.