Graber Konrad · Ständerat · 2016-12-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Sie finden die betreffenden Gesetzesartikel auf Ihrem Blatt vor sich. Wie bereits erwähnt, besteht bei den Hinterlassenenrenten eine Differenz. Der Ständerat wollte hier keine Anpassung. Die [PAGE 1115] Diskussion dazu wurde in der Kommission auch in der zweiten Runde nochmals intensiv geführt. Ihre Kommission ist sich der gesellschaftspolitischen Änderungen bewusst, ist aber der Auffassung, dass eine Anpassung der Ansprüche der Witwen auf eine Hinterlassenenrente zurzeit verfrüht wäre. Es kommt jetzt zwar eine Generation von Frauen nach, die stärker berufstätig sind, die an den Hochschulen ausgebildet worden sind und besser verdienen, aber im Moment ist es noch anders. Zudem gibt es Frauen in Gewerbe- oder auch in bäuerlichen Kreisen, die keinen Lohn beziehen, die im gemeinsamen Familienbetrieb mitarbeiten und die, sollte der Ehemann versterben, mit 50 oder 55 Jahren dann keine Hinterlassenenrente hätten. Im Weiteren gibt es Frauen, die vielleicht relativ jung heiraten, nicht mehr arbeiten und mit 45 bis 50 Jahren, wenn ihre Kinder erwachsen sind, in eine schwierige finanzielle Situation geraten können, wenn die Witwenrente nicht mehr ausgerichtet wird.
Die Sensibilität in dieser Frage geht auch aus einer Befragung der Universität Zürich hervor. Wenn das Rentenalter der Frauen demjenigen der Männer angeglichen wird, übernehmen die Frauen sozusagen Kosten von 1,2 Milliarden Franken. Da wäre es politisch ungeschickt, nochmals auf Kosten der Frauen eine Lösung anzustreben. Nach Ansicht Ihrer Kommission ist die Zahl der Frauen, die immer gearbeitet haben, im Moment noch zu wenig gross, als dass die Frauen durch diese gesetzlichen Änderungen nicht benachteiligt würden. Es handelt sich um einen Punkt für eine nächste oder übernächste Generation von Revisionen. Im Moment würde der Entscheid des Nationalrates in vielen Fällen dazu führen, dass Frauen, die vielleicht 52 oder 55 Jahre alt sind, deren Kinder ausgeflogen sind, die begonnen haben, Teilzeit zu arbeiten, direkt in die Sozialhilfe abgleiten. Das müssen wir vermeiden.
Dabei geht es Ihrer Kommission auch um abstimmungstaktische Gründe. Es ist absehbar, auch aufgrund von verschiedenen Zuschriften nach den Beschlüssen des Nationalrates, dass es weiterhin Härtefälle geben wird, bei denen eine Hinterlassenenrente angezeigt ist. Diese Fälle würden dann im Abstimmungskampf hochgespielt und hätten das Potenzial, die ganze Vorlage zu Fall zu bringen. Deshalb kam Ihre Kommission zum Schluss, und zwar einstimmig, dieses Thema in dieser Vorlage nicht weiterzuverfolgen.