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Landolt Martin · Nationalrat · 2016-12-13

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-12-13

Wortprotokoll

Ich spreche für die Kommissionsminderheit, die Ihnen empfiehlt, auf den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" nicht einzutreten, wie es übrigens auch die Schweizerische Bankiervereinigung und gemäss Vernehmlassung 22 Kantone tun. Ein Gegenentwurf lässt vermuten, dass Handlungsbedarf besteht, was wir seitens der Kommissionsminderheit explizit bestreiten.

Wenn wir heute über die Zukunft des Bankkundengeheimnisses sprechen, müssen wir uns wohl auch mit dessen Vergangenheit auseinandersetzen. Das Schweizer Bankgeheimnis wurde 1934 erstmals gesetzlich verankert, zusammen mit anderen Massnahmen, welche den Finanzplatz nach verschiedenen Krisen regulieren und stabilisieren sollten. So wurde damals beispielsweise auch die Eidgenössische Bankenkommission, also die heutige Finma, geschaffen. Seither stand das Bankgeheimnis immer wieder in der Kritik. So hat der renommierte Bankier Hans J. Bär in seinem Buch von 2004 geschrieben, das Bankgeheimnis mache uns fett und impotent. Es sei ein defensives Instrument, das die Schweiz vom allgemeinen Wettbewerb verschone. Er wolle das Bankgeheimnis aber nicht abschaffen, sondern würde seinen Schutz begrenzen.

Anders formuliert meinte Hans J. Bär, dass das Bankgeheimnis zwar die Privatsphäre schützen müsse, nicht aber deliktisches Verhalten, weil nämlich genau unter diesem Verdacht der Schweizer Finanzplatz, die Schweizer Banken und damit auch das Schweizer Bankgeheimnis immer wieder zu leiden hatten. Wer also das Bankgeheimnis und die Privatsphäre stärken will, muss dafür sorgen, dass das Bankgeheimnis an Glaubwürdigkeit zurückgewinnt und als das verstanden wird, was es sein muss: ein Schutz der Privatsphäre steuerehrlicher Bankkunden und nicht ein Hindernis oder eine Erschwernis bei der Verfolgung von Steuerdelikten.

Es sind da in erster Linie die Banken selber gefordert, indem sie sich klar zu einem steuerlich konformen Finanzplatz bekennen und damit ihre internationale Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen. Es gibt dafür einen zentralen Grundsatz, an dem sich das Bankgeschäft sinnvollerweise orientieren muss: Eine Bank lebt von den schlechten Geschäften, die sie unterlässt.

Es gibt in diesem Kontext für die Politik nun wirklich keinen Anlass, die Verfolgung von Steuerdelikten zu erschweren und das Bankgeheimnis expressis verbis in die Verfassung zu schreiben. Es besteht da keinerlei Handlungsbedarf, weil der Schutz gemäss heutigem Bankengesetz völlig ausreicht. Ich habe zumindest ausserhalb des Bundeshauses auch noch niemanden getroffen, der sich mit dem heutigen Bankgeheimnis nicht ausreichend geschützt fühlt. Denn es entspricht dem allgemeinen Verständnis der steuerehrlichen Schweizerinnen und Schweizer, dass die finanzielle Situation zwar Privatsache ist, diese aber gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren ist. Niemand hat ein Problem damit. Falls jemand diesbezüglich dennoch Bedenken hätte, so müsste er wenn schon das Steuergeheimnis und nicht das Bankgeheimnis in die Verfassung schreiben, wobei die Verfassung auch dafür der falsche Ort wäre.

Natürlich spreche ich hier nur von steuerehrlichen Schweizerinnen und Schweizern, die nichts zu verstecken haben und ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht betrügen. Aber genau für sie besteht ja der heutige, völlig ausreichende Schutz der Privatsphäre. Allen anderen ist dieser Schutz aus besagten Gründen nicht zu gewährleisten und ist für sie schon gar nicht zu erhöhen.

Es besteht also keinerlei Handlungsbedarf, und ich bitte Sie deshalb, auf diesen Gegenentwurf nicht einzutreten und natürlich die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Beide Vorlagen treten die Steuerehrlichkeit mit Füssen und schaden der Glaubwürdigkeit unseres Landes.