Maissen Theo · Ständerat · 2002-03-06
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-06
Wortprotokoll
Sie mögen sich fragen, weshalb ich auf die Idee komme, gegen dieses Postulat zu sein. Dieses Postulat beinhaltet einen Satz, der sehr harmlos und auch sehr vernünftig zu sein scheint. Hellhörig gemacht hat mich dagegen die Begründung. Wer den Hintergrund dieses Postulates kennt, der stellt fest, dass dessen Stossrichtung letztlich darauf zielt, dass es mehr zentrale Planung geben wird, dass ein Abbau der föderalistischen Eigenverantwortung der Kantone erfolgt, dass eine weitere Aufblähung von Bewilligungsverfahren die Folge sein wird. Es ist zudem das Ziel, heute für wirtschaftlich und sozial motivierte Förderungsmassnahmen eingesetzte Mittel künftig auf Landschaftsschutzmassnahmen umzulagern.
Nun etwas zum Hintergrund: Kollege David hat gesagt, es gebe eine Studie. Ich habe sie hier. Ich habe sie auch gelesen. Diese Studie heisst "Bundessubventionen - landschaftszerstörend oder landschaftserhaltend?" Auch hier macht der Untertitel hellhörig. Er heisst "Praxisanalyse und Handlungsprogramm". Die Erarbeitung dieser Studie erfolgte durch die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz im Auftrag des Fonds Landschaft Schweiz. Dieser Fonds Landschaft Schweiz beruht - dies zur Erinnerung - auf einem Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften. Dieser Bundesbeschluss wurde im Zusammenhang mit der 700-Jahr-Feier unseres Bundesstaates 1991 gefasst. Am 8. Oktober 1999 haben wir diesen befristeten Bundesbeschluss bis zum 31. Juli 2011 verlängert. Ich habe dieser Verlängerung auch zugestimmt, in voller Überzeugung und weil ich davon Kenntnis hatte, dass für konkrete Landschaftsschutzmassnahmen gute Arbeit geleistet wurde.
Wenn ich Artikel 2 dieses Bundesbeschlusses, Gegenstand der Finanzhilfe, ansehe, frage ich mich nun allerdings, ob es diesem Zweck entspricht, wenn man in verwandte Strukturen solche Studien mitfinanziert. Ich persönlich habe damals der Verlängerung dieses Bundesbeschlusses nicht in der Meinung zugestimmt, dass man sich auf diese Weise gegenseitig Gelder für Studien zuschanzt.
Es ist zutreffend, dass über Jahre hinweg bei Meliorationen, bei Strassen- und Wegebauten usw. zu wenig Rücksicht auf Landschaft und Natur genommen worden ist. Man hat Fehler gemacht, das weiss man. Das ist unbestritten. Nun müssen wir aber sehen, dass wir im Laufe der letzten Jahre darauf stark reagiert und auch grosse Fortschritte gemacht haben. Wir haben eine Raumplanung, wir haben ein immer wieder angepasstes Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Ich denke z. B. an die ganzen Inventare, die in den verschiedensten Bereichen gemacht werden und nicht nur immer zur Freude aller Betroffenen sind. Wir haben ein Umweltschutzgesetz. Es verlangt für jedes grössere Werk mindestens einen Umweltverträglichkeitsbericht, wenn nicht gar eine Umweltverträglichkeitsprüfung, und wer bei diesen Umweltverträglichkeitsprüfungen schon mitgemacht hat, weiss, dass das ein Riesenaufwand ist. Mit Akribie werden die Elemente von Natur und Landschaft mitberücksichtigt.
Bei der Landwirtschaft ist es so, dass wir mit "Agrarpolitik 2002" heute den ökologischen Leistungsnachweis verlangen. Auch das ist eine Massnahme, die greift und sinnvoll ist. Die Forstwirtschaft ist international in der Art und Weise, wie sie in der Schweiz seit Jahrzehnten betrieben wird, vorbildlich; auch hier werden bezüglich der Erschliessungsmassnahmen bereits Konzepte erst geprüft, bevor man entsprechende Eingriffe in die Natur macht.
Es gibt gar Bereiche, wo man frühere Werke, die seinerzeit mit wenig Rücksicht auf die Natur erstellt wurden, wieder renaturiert oder zurückbaut. Ich denke dabei an die verschiedenen Flussausweitungen, die gemacht werden, und an neue, der Natur angepasste Flussverbauungen, was sinnvoll ist und bereits heute gemacht wird. Wenn wir schauen, was unternommen wird, um heutige Eingriffe landschaftsverträglich zu gestalten, dürfen wir auch sagen, dass die Schweiz im Bereich der Forschung und Wissenschaft bezüglich der Methodik solcher neuer Massnahmen führend ist. So befindet man sich z. B. an der ETH Zürich im Bereich der Melioration wirklich an der Spitze neuer Verfahren; das konnte ich selber über Jahre mitverfolgen.
Wir haben heute jedoch auch festzustellen, dass mit diesen gesetzlichen Vorgaben die Umsetzung der Massnahmen nicht problemlos ist. Es ist ein sehr grosser Planungsaufwand damit verbunden, und komplizierte Bewilligungsverfahren sind nötig. Diese Verfahren können derart komplex sein, dass sie investitionshemmend wirken können. Ich wage hier die Behauptung, dass es unter den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen wahrscheinlich nicht mehr möglich wäre, die Rhätische Bahn oder die Furka-Oberalp-Bahn zu realisieren.
Dieses Postulat kommt auf "Samtpfoten" daher. Wenn diese Studie, wie es in der Begründung gesagt wird, als Hintergrund beigezogen wird, dann, das muss ich Ihnen sagen, ist die Geschichte höchst gefährlich. Ich weise heute darauf hin, damit wir später nicht überrascht sind, was schliesslich daraus geworden ist. In dieser Studie werden 171 so genannte "Verbesserungen" in nicht weniger als 32 raumrelevanten Politikbereichen vorgeschlagen. Bereits dieser Umfang lässt aufhorchen. Da kann nicht einfach harmlos gesagt werden, man wolle einfach die Dinge besser machen, die man bis heute gemacht habe, weil das nämlich bereits erfolgt oder im Gange ist.
Ich möchte nicht weiter auf die Studie eingehen. Ganz abgesehen davon, dass die Liste der Vorschläge teilweise fehlerhaft ist, ist die Betrachtungsweise höchst einseitig. Die Studie ist aber ganz klar als Handlungsprogramm deklariert. Zur Frage, was umgesetzt werden soll, erwähne ich von diesen 171 Vorschlägen nur acht Beispiele, damit Sie sehen, worauf das hinauslaufen kann:
1. Bezüglich National- und Hauptstrassen wird vorgeschlagen, die Beitragssätze für den Bau und den Unterhalt zu reduzieren, obwohl wir wissen, dass wir gerade im Nationalstrassenbau beim Unterhalt grösste Probleme haben, um die Substanz zu erhalten. Weiter sollen die Strassenflächen [PAGE 63] kontingentiert werden. Eine striktere Planungsmassnahme können Sie sich gar nicht vorstellen.
2. Der Beitrag an die Kantone mit internationalen Alpenstrassen von jährlich rund 28 Millionen Franken soll gestrichen werden. Diese Kantone sollen mit diesen Strassen machen, was sie wollen; das Geld soll für Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen umgelagert werden.
3. Bezüglich Tourismus wird vorgeschlagen, es dürfe keine grossräumigen Zusammenschlüsse von Skigebieten geben - die Konkurrenz im Ausland lässt grüssen!
4. Sendelücken im Mobilfunknetzen seien zu akzeptieren, das Primat habe der Ortsbildschutz.
5. Landwirtschaftliche Direktzahlungen sollen auch an Nichtlandwirte, Hobbylandwirte und Landschaftspflegegruppen ausgerichtet werden, was völlig im Widerspruch zu unserer Politik steht, in erster Linie bäuerliche Familienbetriebe zu fördern.
6. Die Stellung des Landschaftsentwicklungskonzeptes des Bundes, das bis heute als Grundlage für die Diskussionen dient, soll nun praktisch gesetzlichen Charakter erhalten, indem es unter anderem als Grundlage für die Direktzahlungen in der Landwirtschaft, für die Meliorationen, für Labelprojekte usw. dienen soll. Das wäre also eine perfekte und flächendeckende Bundesplanung, so wie wir das Poststellennetz eigentlich haben möchten.
7. Die Landwirtschaftszonen sollen aufgehoben werden. Anstelle dieser Zonen sollen Landschaftsschutzzonen errichtet werden. Also steht nicht mehr die Bewirtschaftung in der Landwirtschaft im Vordergrund, sondern ein einseitiger Schutz.
8. Die Finanzbeihilfen an den Wohnungsbau sollen gestrichen werden - dafür habe ich überhaupt kein Verständnis -, die Wohnbauförderung sollte also offenbar im Interesse des Landschaftsschutzes eliminiert werden.
Das können Sie in der Studie nachlesen. Es war nur eine kleine Auswahl an Beispielen für die Stossrichtung, in die dieses Postulat zielt. Alles soll gemäss dieser Studie in eine stärkere Wirkungskontrolle, in ein Monitoring und eine Überwachung durch den Bund eingebettet werden. Gleichzeitig soll bei den BLN-Schutzgebieten die Kompetenz des Bundes erweitert werden.
Ich sage Ihnen Folgendes voraus: Wenn wir in diese Richtung gehen, dann werden die Spielräume der Kantone und Gemeinden gegen Null tendieren. Die Kompetenz wird bezüglich Planung und Kontrolle beim Bund zentralisiert. Der wird absolut dominierend sein.
Ich weiss, ich habe hier relativ harte und klare Worte gebraucht. Aber jetzt ist der Zeitpunkt, das zu sagen. Wenn alles in Fahrt ist, wird es schwierig sein zu bremsen.
Ich möchte, dass wir mit der Nichtüberweisung dieses Postulates in diesem Rat den Willen bekunden, dass wir eine solche Entwicklung nicht wollen.