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Gössi Petra · Nationalrat · 2016-12-13

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-13

Wortprotokoll

Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees.

Wir alle haben unsere Privatsphäre. In der Regel denken wir nur dann an diese, wenn sie im Begriff ist, verletzt zu werden. Das ist wohl auch der Grund, wieso die Privatsphäre schnell einmal Gefahr läuft, unter die Räder zu kommen, wenn andere Anliegen höher gewichtet werden. Ich denke hier zum Beispiel an vereinfachte Prozesse, an Einsparungen oder auch an schärfere Kontrollen. Die FDP/die Liberalen setzen sich daher im Interesse der Bürger dafür ein, dass die Privatsphäre weiterhin geschützt wird.

Vor allem die finanzielle Privatsphäre ist seit einigen Jahren einem immer stärker werdenden Druck ausgesetzt. International wird der automatische Informationsaustausch in Steuersachen Realität. Mit dem vom Bundesrat 2013 vorgeschlagenen Steuerstrafrecht hätten unbescholtene Steuerzahler unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung [PAGE 2175] gestanden. Die Standards für die Bekämpfung der Geldwäscherei erhöhen den Druck durch Auskunfts- und Meldepflichten bei finanziellen Transaktionen. Und auch ausserhalb von linken Kreisen wird der Ruf nach einem automatischen Austausch der Steuerdaten im Inland laut.

Die Delegiertenversammlung der FDP/die Liberalen hat 2013 entschieden, die überparteilich lancierte Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" zu unterstützen, weil die FDP/die Liberalen keinen automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten im Inland will. Wir können zudem nicht akzeptieren, dass ehrliche Steuerzahler durch die Steuerbehörden immer weiter unter Druck gesetzt werden und dass wir schlussendlich zu gläsernen Bürgern werden.

Das Bankkundengeheimnis gründet auf dem urliberalen Grundsatz der Eigenverantwortung, schützt aber nicht bei Strafuntersuchungen, beispielsweise wegen Steuerbetrug. Wir fordern daher, dass das aktuell geltende Bankkundengeheimnis beachtet wird und so die finanzielle Privatsphäre des Einzelnen vor willkürlichen staatlichen Steuerkontrollen geschützt bleibt.

Dieser Zielsetzung bleibt die FDP-Liberale Fraktion auch im Gegenentwurf zur Volksinitiative treu. Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wählt zum Schutz der Privatsphäre den Weg über den Gegenentwurf. Auch der Gegenentwurf setzt die Zielsetzung der FDP/die Liberalen auf Verfassungsstufe um. Die finanzielle Privatsphäre, wie wir sie in der Schweiz seit Langem kennen, wird in der Verfassung verankert, damit sie gegen Angriffe auf Gesetzesebene besser geschützt ist. Umsetzungsrisiken, welche der Initiativtext mit sich bringt, wurden mit dem Gegenentwurf entschärft. Die Initiative könnte nämlich gemäss Auslegung der Verwaltung teilweise über das geltende Recht hinaus Strafuntersuchungen verunmöglichen. Diese Umsetzungsschwierigkeiten möchte die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion verhindern, sie lehnt daher die Initiative ab.

Insofern empfiehlt Ihnen eine Mehrheit der Fraktion Ablehnung der Initiative und Annahme des Gegenentwurfes gemäss Mehrheit der vorberatenden Kommission.

Im Sinne der Effizienz äussere ich mich auch gleich noch zu den Minderheitsanträgen zum Gegenentwurf. Zur Minderheit Pardini zum Titel des Bundesbeschlusses: Dieser Antrag ist zwar unterhaltsam für die Galerie, mehr aber auch nicht. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab. Es geht in dieser Vorlage nicht darum, Steuerbetrüger zu schützen, sondern es geht darum, den aktuell noch vorhandenen Schutz der finanziellen Privatsphäre in unserer Rechtsordnung abzubilden. In diesem Sinne lehnen wir auch alle weiteren Minderheitsanträge ab.

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