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Gasche Urs · Nationalrat · 2016-12-13

Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-13

Wortprotokoll

Die Privatsphäre ist für uns von der BDP-Fraktion wichtig. Wir geben ihr bei den Abwägungen der Interessen für unsere politischen Entscheide hohes Gewicht, so zum Beispiel beim Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und beim Nachrichtendienstgesetz: Beiden haben wir zugestimmt, weil uns die Gründe für die streng geregelten Einschränkungen der Privatsphäre gewichtiger erschienen als deren absoluter Schutz, der auch potenziellen Delinquenten zugutekäme.

Auch beim heute zu debattierenden Thema ist eine nüchterne Abwägung der Argumente für oder gegen die Initiative nötig. Wir dürfen uns nicht vom auf den ersten Blick sympathischen Titel verleiten lassen. Es geht letztlich auch nicht um die Privatsphäre an sich, sondern um einen finanziellen Teilaspekt, um das Bankgeheimnis im Inland. Die BDP ist klar für die Beibehaltung des Bankkundengeheimnisses, also gegen den automatischen Informationsaustausch im Inland, aber auch gegen eine Verankerung in der Verfassung.

Der Status quo ist zu verteidigen. Das bedeutet, dass man sich hier drin gegen gesetzliche Einschränkungen des Bankkundengeheimnisses wehren muss und kann, sollte eine Abänderung oder Aufhebung geplant sein. Das scheint uns letztlich auch sachgerecht, weil die dannzumal gültigen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können. Die BDP hat Vertrauen, dass Parlament und Volk im Fall eines Referendums die richtigen Entscheide zur gegebenen Zeit treffen werden, und sie hält es nicht nur für unnötig, sondern schlicht für falsch, den Status quo heute auf Verfassungsstufe zementieren zu wollen.

Das geltende Recht im Bankengesetz ist ausreichend und schützt die Privatsphäre der steuerehrlichen Schweizerinnen und Schweizer. Mehr braucht es nicht, und weniger wollen wir nicht. Wir wollen auch nicht, dass der Eindruck entstehen könnte, steuerliche Delikte sollten toleranter als heute behandelt werden. Das schadet nicht nur dem Steuerklima im Land, sondern auch der Reputation des Finanzplatzes unseres Landes.

Diese Überzeugung ist auch der Grund, weshalb wir konsequenterweise sowohl gegen die Initiative Stellung nehmen als auch auf den Gegenvorschlag nicht eintreten wollen. Es ist nicht nötig, die heutige Rechtslage in der Verfassung abzubilden.