Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-12-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Nachdem wir vorhin eigentlich ein Solokonzert des Kommissionspräsidenten gehört haben, der die Lösungen der Kommission bei den verschiedenen unbestrittenen Punkten sehr umsichtig präsentiert hat, sind wir jetzt beim zentralen Punkt der Vorlage, der auch über ihr ganzes Schicksal entscheidet. Deshalb lohnt es sich schon, jetzt etwas ausführlicher zu werden, vor allem auch, nachdem die [PAGE 1125] Vertreterin und der Vertreter der Minderheiten gesprochen haben.
Wir haben nach der ersten Lesung übereinstimmende Beschlüsse, das muss in Erinnerung gerufen werden. Der erste übereinstimmende Beschluss ist für die Leute negativ: die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre; da gibt es keine Differenz mehr. Auch die zweite Übereinstimmung wirkt sich für die Leute negativ aus: die harte Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Wenn es dabei bleiben würde, wäre die Folge, dass die Renten um 12 Prozent sänken. Bei diesen beiden Punkten gibt es keine Differenz mehr.
Dafür haben wir es hier jetzt mit den Differenzen zur entscheidenden Frage zu tun, welche Kompensationsmassnahmen getroffen werden. Diese sind für das Schicksal der Reform entscheidend. Ich meine, dass es nach der ersten Runde und nach der erneuten Vertiefung der Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, noch klarer ist - wir haben das in der Kommission sehr gründlich bearbeitet -, dass die einzige Lösung mit einer Perspektive, mit Chancen jene des Ständerates aus der ersten Lesung ist. Diese Lösung ist jetzt mit Blick auf die Teilzeitbeschäftigten noch optimiert worden. Das hat in Kombination mit dem AHV-Zuschlag und anderen positiven Effekten der Ständeratslösung gewisse Mehrkosten zur Folge, die aber relativ bescheiden sind. Aber es ist festzustellen, dass es dank der Kombination der Ausgleichsmassnahmen im BVG und des Rentenzuschlags bei der AHV für alle Neurentnerinnen und -rentner gewisse Verbesserungen gibt, als Ausgleich für die Verschlechterung, die sie zu tragen haben.
Es gibt ein Problem - Herr Kuprecht hat es angesprochen, auch Kollegin Keller-Sutter hat es angesprochen -: Es gibt bei diesem Paket keine Verbesserungen für die aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Wenn Sie das heute wortreich beklagen, dann stelle ich fest: Diese Möglichkeit stand bei der AHV-plus-Initiative zur Diskussion, dort waren die aktuellen Rentnerinnen und Rentner mit einbezogen. Wenn Sie unter dieser Ungleichheit leiden - ich habe diese Worte geschätzt, Herr Kollege Kuprecht, Frau Kollegin Keller-Sutter -, lade ich Sie ein, anschliessend einen Vorstoss mitzutragen, mitzuformulieren. Wenn diese Reform Gesetz wird, wovon ich ausgehe, wenn diese Reform den Test der Volksabstimmung besteht - das ist die grosse Hürde -, dann gibt es den Rentenzuschlag für die Neurentnerinnen und Neurentner bei der AHV. Ich lade Sie ein, nachher einen Vorstoss mitzutragen, mitzuformulieren, der auch den aktuellen Rentnerinnen und Rentnern einen angemessenen Zuschlag bringt. Das wäre dann eine Folge Ihrer Ausführungen. In diesem Sinne sind Ihre diesbezüglichen Worte durchaus gehört worden.
Wenn man aber die heutigen Rentnerinnen und Rentner im Blick hat, dann muss man immerhin sagen - es ist ja so, dass ich mich durchaus dafür einsetze, dass vor allem die nicht so gut Gestellten unter ihnen hier keine Nachteile erfahren -, dass die heutigen Rentnerinnen und Rentner durch diese Revision keine Verschlechterungen erfahren. Wir haben ihnen - das ist eine Folge der Beschlüsse des Ständerates in der ersten Lesung - mit einstimmigen Beschlüssen, denen auch der Nationalrat gefolgt ist, den Teuerungsausgleich garantiert, dies im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates, wo der Teuerungsausgleich infrage gestellt worden wäre. Wir haben im Interesse der heutigen Rentnerinnen und Rentner dafür gesorgt, dass der Teuerungsausgleich nicht infrage gestellt ist.
Ebenfalls sehr wichtig für die heutigen Rentnerinnen und Rentner ist, dass wir mit dieser Revisionsvorlage, wenn sie alle Hürden passiert, die Finanzierung der AHV bis 2030 sichergestellt haben. Das ist der Zeitraum, für den man in der Perspektive solche Beschlüsse mit einigermassen solider Grundlage fassen kann. Wir haben das sichergestellt, wenigstens nach dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Das ist für die heutigen Rentnerinnen und Rentner ein zählbarer, ein wichtiger Vorteil dieser Vorlage, auch wenn sie selber jetzt keine Rentenverbesserung bekommen, sondern einfach ihre Leistungen mit solider Finanzierung garantiert bleiben.
Kommen wir damit zum Vergleich des Modells des Ständerates aus der ersten Lesung und der Kommissionsmehrheit mit allen anderen Konzepten. Angesichts der sehr gründlichen Ausführungen des Kommissionspräsidenten erspare ich es mir, noch auf den Vorschlag des Bauernverbandes und des Gewerbeverbandes einzugehen. Ich würde hier nur wiederholen, warum das Modell der Kommissionsmehrheit und des Ständerates aus der ersten Lesung insgesamt alle anderen Konzepte um Längen schlägt.
Beginnen wir mit den Beschlüssen des Nationalrates. Es ist schon eigenartig, wie diese zustande gekommen sind. In meinen doch nun über dreissig Jahren im Parlament habe ich so etwas nie erlebt. Da wird in der Kommission während Monaten, während fast einem Dreivierteljahr, eine Vorlage in der Logik von Vorschlägen des Arbeitgeberverbandes beraten. Sie hätte massive Rentenverluste für die Versicherten zur Folge gehabt. Am Abend vor der Plenumsberatung, das war der Abend nach der Volksabstimmung über die AHV-plus-Initiative mit über 40 Prozent Jastimmen, zieht der gleiche Arbeitgeberverband eine vollkommen neue Vorlage aus dem Hut. Diese hat nun keine Rentensenkungen mehr zur Folge, aber dafür massive Mehrkosten im BVG. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: über 24 Milliarden Franken kumuliert bis 2030.
Diese vollkommen neue Revisionsvorlage wird dann von der knappen Mehrheit des Nationalrates flugs zum Beschluss erhoben, ohne dass nur eine einzige Stunde Kommissionsberatung dazu hätte stattfinden können. Der Mehrheit genügen ein paar Papiere und Behauptungen des Arbeitgeberverbandes. Die fundierten Zahlen der Verwaltung, des BSV, interessierten nicht.
Das Modell der Mehrheit des Nationalrates, das in dieser Art und Weise zum Beschluss erhoben worden ist, verursacht massive Mehrkosten im BVG. Das hat fatale Folgen. Für die Arbeitnehmenden hat es sie in Form von hohen BVG-Prämien, die im Ergebnis nichts anderes bedeuten als eine Nettolohnsenkung, die vor allem bei den unteren und mittleren Einkommen ins Gewicht fällt, wo die Löhne sowieso nicht so hoch sind. Für Arbeitgeber in Branchen mit Löhnen im Bereich des BVG-Obligatoriums bedeutet es einen massiven Anstieg der Bruttolohnkosten, ohne dass die Betroffenen am Schluss wirklich viel davon haben, ausser dass sie keine Rentensenkungen erfahren. Es kommt dazu, dass die Abschaffung des Koordinationsabzuges bei gleichzeitiger Beibehaltung der Eintrittsschwelle einen starken Schwelleneffekt produziert. Das hat zur Folge, dass noch mehr Firmen als heute versuchen, der BVG-Beitragspflicht auszuweichen, weil die Kosten über der Schwelle massiv ansteigen würden. All das begünstigt bekanntlich prekäre Anstellungen und verschlechtert den sozialen Schutz, statt ihn zu verbessern.
Warum ist es also ökonomisch so unsinnig, den Sparprozess im BVG so extrem zu vergrössern, wie es die knappe Mehrheit des Nationalrates will? Die Tiefzinskrise führt dazu, dass der sogenannte dritte Beitragszahler immer mehr ausfällt und die Renditeprobleme mit einer derartigen Aufblähung des Sparprozesses im Ergebnis nur noch grösser werden. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird ja wegen der Renditeprobleme der Kapitalmärkte bzw. wegen der Tiefzinsproblematik nötig. Schon deshalb ist es falsch, jetzt noch viel stärker auf eine massive Kapitalisierung zu setzen, zusätzlich zu dem, was wir schon haben.
Das Modell des Nationalrates - es ist gesagt worden - ist in der vorberatenden Kommission unseres Rates von keinem Mitglied aufgenommen worden: Zu unseriös waren die Grundlagen des Arbeitgeberverbandes, aus dessen Küche es stammte. Aber auch der Minderheitsantrag Kuprecht und darauf aufsetzend der Minderheitsantrag Keller-Sutter leiden an den grossen Mängeln des Beschlusses des Nationalrates. Warum? Sie bauen für die Kompensation ausschliesslich auf dem BVG auf, mit der Folge, dass sie beitragsmässig für die Betroffenen teurer sind und trotzdem zu schlechteren Leistungen führen als das mit der AHV kombinierte Mehrheitsmodell.
Es gibt dazu ausführliche Tabellen des BSV. Wir haben etwa folgende Beispiele: Bei einer Einzelperson, heute 44-jährig, mit 62 400 Franken Jahreseinkommen beträgt die Mehrbelastung bei den Beiträgen gemäss Modell der Minderheit I plus 9000 Franken und die Leistungsverschlechterung gegenüber [PAGE 1126] dem Modell der Mehrheit 120 Franken. Nicht besser ist es bei den Ehepaaren: Bei Ehegatten, heute beide 44-jährig, mit einem Einkommen von 69 600 Franken beim Ehemann und von 64 800 Franken bei der Ehefrau gibt es massive Mehrkosten von 8000 Franken bei den Beiträgen und trotzdem 600 Franken weniger Rente. Das sind Modellrechnungen des BSV, die hier sehr seriös ausgefallen sind. Das ist die Logik des BVG.
Der Grund für den besseren Wirkungsgrad des AHV-Ansatzes ist einfach: Die AHV-Leistungen fliessen sofort - das ist der Ansatz der AHV - und nicht erst nach einem Ansparprozess im BVG. Der dauert ja 40, dann sogar 45 Jahre. Und es gibt bei der AHV eine einmalig breite Basis - das ist der zweite Punkt - bei den Beiträgen, die bezahlt werden müssen. Diese Basis sorgt bei allen Personen mit unteren und mittleren Einkommen für ein extrem gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Es ist nun gegenüber den Minderheiten I und II einzuräumen, dass sie gegenüber dem Beschluss des Nationalrates insofern einen Schritt vorwärts machen, als sie jetzt selber sagen - auch wenn Herr Kuprecht sich nur sehr kurz dazu geäussert hat -, dass es bei den AHV-Leistungen etwas geben muss. Sie sagen also selber, man müsse jetzt die AHV durch Mehrleistungen verbessern. Bei der Minderheit I ist das der Ehepaarplafond von 155 Prozent, bei der Minderheit II sind es, wie erläutert, zusätzlich 300 Millionen Franken für einen tieferen Kürzungssatz bei der Frühpensionierung der Personen mit den tiefsten Einkommen.
Diese beiden AHV-Verbesserungsanträge der Minderheiten I und II kosten über 600 Millionen Franken pro Jahr. Sie kosten also rund die Hälfte der Summe für die AHV-Verbesserungen gemäss dem Modell der Mehrheit - ich beziehe mich jetzt auf das Modell des Ständerates aus der ersten Lesung. Hier muss man zunächst Folgendes sagen: Es gibt einen grossen Unterschied. Der Ständerat und die Mehrheit der Kommission des Ständerates finanzieren diese Mehrleistungen mit je 0,15 Prozent Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag, wobei umgekehrt beide Minderheiten diese Rechnung offen lassen. Sie finanzieren diese Leistungen nicht, obschon ihre Lösungen genauso wie das Modell der Mehrheit auch etwas kosten. Das ist die erste Schwäche der Minderheitsanträge.
Wir haben jetzt gehört, dass sich die Sprecher der Minderheiten Sorge machen um die AHV-Finanzierung. Aber wenn Sie schauen, welche Ergebnisse jetzt aus den verschiedenen Modellen resultieren, dann müssen Sie - auch hier liegen Tabellen für die Mitglieder des Rates und für die Öffentlichkeit vor - Folgendes sehen: Mit dem Modell des Ständerates, dem Modell der Mehrheit, sind im Jahre 2030 durch den Ausgleichsfonds 110 Prozent einer Jahresausgabe finanziert, während es im kombinierten Modell Kuprecht und Keller-Sutter nur 93 Prozent sind, es also unterhalb einer Jahresausgabe liegt. Eine echte, gute, solide Finanzierung bringt damit nur das Mehrheitsmodell. Das ist die zweite Schwäche des Minderheitsmodells.
Noch viel problematischer ist aber die Wirkung der Anträge der Minderheiten bei den Renten selber. Bei der Minderheit I geht die grosse Zahl der Alleinstehenden schlicht und einfach leer aus. Sie müssen zwar zahlen, bekommen aber nichts, und das, obschon sie von den Nachteilen der Revision, der Heraufsetzung des Frauenrentenalters im Falle der Frauen und der Senkung des Umwandlungssatzes, genauso betroffen sind wie alle anderen. Ungerecht ist das Modell Kuprecht aber nicht nur gegenüber den Alleinstehenden, auch den Verheirateten bringt es wenig. Denjenigen, die den Ehepaarplafond nicht erreichen, bringt es gar nichts. Denjenigen, die ihn erreichen, bringt es viel weniger als das Modell des Ständerates aus der ersten Lesung und der Kommissionsmehrheit. Im Falle der Ehepaare, die den Plafond erreichen, sind es gemäss der Minderheit I nämlich 118 Franken im Monat. Beim Modell des Ständerates und der Kommissionsmehrheit sind es 226 Franken pro Monat.
Was ist der Grund dafür? Es ist einfach, wenn man das System versteht: Nicht nur für die Alleinstehenden, sondern auch für die Ehepaare ist der Rentenzuschlag von 70 Franken pro Monat oder 840 Franken pro Jahr wichtig. Wer das nicht sieht, der hat die Wirkungsweise des Ehepaarplafonds nicht verstanden. Nach dem Modell der Mehrheit bleibt es dabei, dass Ehepaare, die den Plafond nicht erreichen, wenigstens diese zweimal 70 Franken, also 140 Franken, haben. Sie haben also mehr als beim Modell Kuprecht. Diejenigen, die das Maximum erreichen, bekommen wesentlich mehr, was damit zu tun hat, dass der Plafond mit der Rentenerhöhung, dem Rentenzuschlag von 70 Franken, kombiniert ist. Es handelt sich um ein austariertes, abgestimmtes Modell, das für die Alleinstehenden etwas bringt, aber insbesondere auch dafür sorgt, im Gegensatz zum Minderheitsantrag I, dass die Verbesserung des Ehepaarplafonds sich bei allen auswirkt.
Der grobe Konstruktionsfehler des Antrages der Minderheit I liegt darin, dass er die Bedeutung der Rentenerhöhung um diese 70 Franken nicht sehen will oder, um es härter auszudrücken, dass es bei diesem Antrag letztlich einzig darum geht, dieses für das Ständeratsmodell zentrale Element der 70 Franken zu beseitigen. Das Modell, wie es uns präsentiert wurde, hiess denn auch - es trug diesen grossen Titel - "Elimination der 70 Franken"; so wurde es präsentiert. Es ist also ausschliesslich auf ein negatives politisches Ziel, die Elimination, die Beseitigung der 70 Franken ausgerichtet und verliert deshalb das positive Ziel aus den Augen, nämlich eine angemessene Kompensation für die Rentenverluste zu sichern. Damit bleibt das Modell der Minderheit Kuprecht, das in der Kombination mit dem Modell Keller-Sutter die Hälfte des Mehrheitsmodells kostet, hinter dem ausgewogenen und mit der Verwaltung sorgfältig erarbeiteten Modell der Mehrheit in der Wirkung weit zurück. Und nur das Mehrheitsmodell - das ist die Feststellung - bringt am Schluss allen etwas, allen Neurentnerinnen und Neurentnern; es berücksichtigt als einziges Modell die Interessen aller.
Leider gilt dieselbe Kritik auf eine etwas andere Art und Weise auch dem Modell der Minderheit Keller-Sutter, weil dieses nur auf die tiefsten Einkommen ausgerichtet ist und wesentlich tiefer ansetzt als das, was der Bundesrat einst vorgeschlagen hatte. Es hilft jenen, die arbeiten oder gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben, kaum. In diesen sehr tiefen Einkommenskategorien finden sich nur wenige Erwerbstätige oder Leute, die sowieso im EL-Bereich liegen, ohne Kinder. Damit ist der Antrag für einen reduzierten Kürzungssatz keine Kompensation für die Rentenverluste und die Verschlechterung der Revisionsvorlage. Wenn es um die Verkäuferin geht, dann ist es so, dass es ihr eben hilft, gerade bei einem bescheidenen Einkommen, wenn es mehr AHV gibt: 70 Franken pro Monat beziehungsweise 840 Franken im Jahr, wenn sie alleinstehend ist. Gerade die tieferen Einkommen sind relativ gesehen stärker berücksichtigt, wie es Kollege Erich Ettlin vorhin richtig zum Ausdruck gebracht hat. Wenn es um ein Ehepaar geht, sind es mindestens 140 Franken, eventuell aber, je nachdem, wie viel der Ehemann verdient, sind es 226 Franken pro Monat.
Ich fasse damit zusammen: Nur der Antrag der Kommissionsmehrheit sorgt für eine ausgewogene und allen zugutekommende Lösung. Den Minderheiten Kuprecht und Keller-Sutter kann man vielleicht attestieren, um es so auszudrücken, dass sie gegenüber dem Nationalrat einen Schritt gemacht haben. Sie haben das Tabu gebrochen, dass es bei der AHV keine Mehrleistungen leiden mag. Sie schlagen ja jetzt selber Mehrleistungen in der AHV vor. Es stimmt mich verhalten optimistisch, dass es vielleicht so weitergeht, nachdem jetzt auch sie bereit sind, bei der AHV Mehrleistungen vorzuschlagen. Wer weiss, am Schluss können sie sich dann auch noch dem Modell anschliessen, das eben allen Einkommenskategorien - und vor allem auch allen Verheirateten und Alleinstehenden - etwas bringt.
Eine letzte Bemerkung: Viel ist nun hier, aber auch in den Medien von einem Kompromiss zwischen Nationalrat und Ständerat gesprochen worden. Aber man muss feststellen: Wie kann man mit einem so unausgegorenen Vorschlag wie dem Plenumsentscheid des Nationalrates einen Kompromiss schliessen, wenn man von den hier bereits behandelten Teilen, beispielsweise demjenigen der Teilzeitbeschäftigten, absieht? Es kann doch nicht unsere Aufgabe sein, jetzt einfach einer solchen knappen Mehrheit im Nationalrat entgegenzukommen! Unsere Aufgabe im Ständerat als Chambre [PAGE 1127] de Réflexion ist es, bei der enormen Bedeutung der Altersvorsorge für die Menschen in diesem Land eine tragfähige und verantwortungsvolle Revisionsvorlage zu schnüren, eine Revisionsvorlage, die den Lebensrealitäten der Menschen Rechnung trägt und die - im Gegensatz zu den rein bürgerlich geprägten Rentenvorlagen der Nullerjahre, die an der Urne allesamt gescheitert sind - eine reale Chance hat, auch eine Mehrheit an der Urne zu finden.
Sie wissen, dass ich nicht mit allen Entscheiden unseres Rates, auch jenen der ersten Lesung, glücklich bin. Ich weiss, wie viele an der Heraufsetzung des Frauenrentenalters zu beissen haben, gerade Frauen mit tiefen Einkommen und ihre Ehemänner. Die Erhöhung des Frauenrentenalters kommt nach den bereits gefassten Beschlüssen der Räte ja sehr rasch, und die Senkung der Umwandlungssätze von 6,8 auf 6,0 Prozent ist das Doppelte der Senkung in der im Jahre 2010 verworfenen Vorlage. Sie ist happig, und das erst recht, wenn Sie sehen, dass die Umwandlungssätze im Überobligatorium im freien Fall sind! Hier schliesse ich an eine Bemerkung von Kollege Kuprecht an: Es ist eine Tatsache, dass viele irgendwie und in irgendeiner Form ein Überobligatorium haben. Sie sind schon jetzt von einer massiven Senkung der Umwandlungssätze betroffen. Viele getrauen sich Anfang Jahr kaum mehr, auf ihre Vorsorgeausweise zu schauen, so dramatisch verschlechtern sich die Rentenperspektiven für viele Erwerbstätige!
Das ist das Klima, das wir für die Weiterarbeit und für die Beschlüsse im Auge haben müssen. Das ist die Situation der Versicherten in diesem Lande, der heutigen Erwerbstätigen. Es wird bei dieser Ausgangslage anspruchsvoll werden, für die Revisionsvorlage Mehrheiten zu gewinnen. Umso weniger erträgt es deshalb noch Abstriche bei dem, was der Ständerat schon beschlossen hat.
Ich bitte Sie deshalb, beim Konzept der Mehrheit und des Ständerates zu bleiben.