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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-12-13

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-13

Wortprotokoll

Die "NZZ" titelt heute "Rententanz am Abgrund". Das mag ja ein etwas makabrer, skurriler Titel sein, aber ganz daneben ist er nicht. "Rententanz am Abgrund" - wo ist der Abgrund? Unglücklicherweise haben wir mehrere Abgründe, auf die wir uns vorbereiten müssen. Der Hauptabgrund, auf den wir zulaufen, ist ein Scheitern der Vorlage, über die wir heute sprechen. Und ein Scheitern wäre dann wirklich ein grösseres Problem für unser wichtigstes Sozialwerk, das wir in der Schweiz haben - die AHV in Verbindung mit der beruflichen Vorsorge. Ich begrüsse deshalb die Ernsthaftigkeit, mit der in Ihrer Kommission und auch hier im Rat darüber debattiert wird, wie wir diesen Abgrund vermeiden können.

Wir haben heute noch zwei Modelle zur Auswahl, die einigermassen infrage kommen. Es ist vorhin gesagt worden: Das nationalrätliche Modell ist schlicht nicht ernst zu nehmen, es entbehrt jeder Ernsthaftigkeit, die für eine zukunftsträchtige Altersvorsorge nötig wäre. Wir haben hier zwei Modelle, das Mehrheitsmodell, das der Kommissionssprecher vorgestellt hat, und das Minderheitsmodell Kuprecht und Keller-Sutter; ich nehme diese einmal in der Kombination, weil sie sich gegenseitig ja unterstützen. Diese Modelle haben sich an zwei Fragen zu messen. Die eine Frage ist: Welches Modell sichert denn unsere Sozialwerke am besten, wo ist die Stabilität der Sozialwerke besser garantiert? Die zweite Frage betrifft wieder den Abgrund, der vor uns ist: Mit welchem der beiden Modelle gewinnen wir am ehesten eine Mehrheit der Bevölkerung für eine Lösung?

Man kann geteilter Meinung sein, ob es nötig ist, innerhalb der drei Säulen dogmatisch zu finanzieren. Natürlich wäre es rein kosmetisch am schönsten, wenn man das Dreisäulenkonzept durchgehend beibehalten könnte. Aber am Schluss stellt sich unter dem Strich die Frage der Stabilität. Wenn wir die Stabilitätsfrage ansehen: Die Kommission hat das verschiedene Male durch das BSV rechnen lassen, und die Ergebnisse sind schon eindeutig.

Wenn Sie das Jahr 2030 als Zielgrösse der Reform nehmen - Kollege Rechsteiner hat das vorhin angedeutet -, dann hat das Mehrheitsmodell in unserem grossen Ausgleichsgefäss, im AHV-Fonds, immer noch eine Finanzierung von 111 Prozent. Es ist also eine Finanzierung, die vollkommen sichergestellt ist. Die Zielgrösse ist 100 Prozent, also sollte eine einmalige Jahresausgabe mit dem Ausgleichsgefäss gesichert sein. Im Modell der Minderheit - ich nehme jetzt die Minderheitsanträge Keller-Sutter und Kuprecht kombiniert - sinkt die Finanzierung bereits 2030 auf nur noch 93 Prozent. Wenn das eine normale Pensionskasse wäre, wäre sie also bereits 2030 ein Sanierungsfall.

Wenn wir jetzt die Zeit weiterlaufen lassen - Kollege Kuprecht hat zu Recht gesagt, wir müssten weiter schauen -, sehen wir, dass das Gefäss laut Berechnung des BSV auch im Modell der Mehrheit im Jahr 2035 auf 74 Prozent absinken wird. Wir werden also auch mit dem Modell der Mehrheit, das ich vertrete, weitere Massnahmen brauchen. Aber die Finanzierung im Modell Kuprecht/Keller-Sutter sackt dann förmlich ab auf 52 Prozent. Es ist also nur noch die Hälfte von dem finanziert, was finanziert werden sollte.

Das heisst, dass wir uns - wenn wir dann über Zahlen sprechen, über Renten und Beitragshöhen, was schon richtig ist - bewusst sein müssen, dass im Modell der Minderheit erhebliche versteckte Kosten stecken, die uns irgendeinmal einholen werden. Unter dem Blickwinkel der Stabilität hat das Modell der Mehrheit deutliche Vorzüge.

Fast noch wichtiger ist für mich die Frage der Mehrheitsfähigkeit. Ich habe immer noch die Abstimmung von 2010 in den Knochen. Damals - ich weiss nicht, ob Sie sich noch erinnern - haben sich 72,7 Prozent der Schweizer Stimmenden gegen die Umwandlungssatzsenkung ausgesprochen: 72,7 Prozent und 23 Kantone. Es war eine Umwandlungssatzsenkung, die nur halb so stark war wie die, über die wir jetzt sprechen, allerdings eine ohne Kompensierungen.

Wir sprechen jetzt zusätzlich von einem Umfeld, in dem im sogenannten Überobligatorium die Renten für Neurentner dauernd sinken - für die bisherigen Rentnerinnen und Rentner nicht, diese haben zu Recht eine Eigentumsgarantie, sie behalten ihre Rente zu Recht auf der alten Höhe. Aber alle Neurentner bekommen jetzt schon dauernd tiefere Renten. Das Überobligatorium ist nicht irgendein Terrarium, in dem niemand lebt, das Überobligatorium betrifft fünf Sechstel aller Altersversicherten in diesem Land. Diese haben jetzt schon jedes Jahr, um das sie später pensioniert werden, tiefere Renten zu gewärtigen. Wir sprechen also wirklich von Ausfällen für Neurentner, die rechts hinten, wie man in der Schweiz ja sagt, direkt spürbar sind, im Portemonnaie jedes einzelnen Menschen in diesem Land.

Wenn wir nur schon die Frage des Überobligatoriums berücksichtigen, dann kann, Kollege Kuprecht, bei keiner dieser Kategorien von einer Überkompensierung die Rede sein. In allen diesen Kategorien, sofern man nicht schon in Rente ist, erleidet man Einbussen. Man erleidet jetzt erhebliche zusätzliche Einbussen durch die Umwandlungssatzsenkung.

Der Unterschied zwischen den Konzepten von Mehrheit und Minderheit liegt beim Koordinationsabzug. Die Idee der Minderheit basiert darauf, dass man den Koordinationsabzug doppelt so stark senkt. Das hat zur Folge, dass mehr Renten anfallen, dass das ganze Volumen, das unter die Altersversicherung fällt, um hohe Milliardenbeträge steigt, aber es hat auch zur Folge, dass vor allem die tiefen Einkommen und die älteren Versicherten massiv mehr belastet werden. Sie werden nicht mehr belastet, weil sie tiefere Renten hätten. Die Kompensation bringen beide Modelle unter dem Strich grosso modo etwa gleich hin. Aber wenn ich am Samstag auf den Markt einkaufen gehe, frage ich mich doch nicht nur, was ich bekomme, sondern auch, was ich dafür zahle.

Da liegt nun der wesentliche Nachteil des Minderheitsmodells: Der Preis ist eben wesentlich höher, und zwar bei den tiefen Einkommen und bei den älteren Versicherten. Nehmen Sie das Beispiel eines 54-jährigen Versicherten mit einem Jahreseinkommen von 55 000 Franken - ich beziehe mich immer auf die Zahlen, die wir alle vom BSV bekommen haben -: Im Modell der Mehrheit zahlt dieser Mensch künftig 7500 Franken pro Jahr mehr an Beiträgen, und er bekommt dafür zusätzliche 70 Franken pro Monat; im Jahr 12 mal 70 Franken, das sind 840 Franken. Er bekommt eine Rentenerhöhung von 840 Franken, und er zahlt um über 7000 [PAGE 1128] Franken höhere Beiträge. Wie ist das im Minderheitsmodell? Im Minderheitsmodell zahlt er fast doppelt so viel mehr: 12 690 Franken. Und was bekommt er dafür im Minderheitsmodell? Er bekommt nichts, er bekommt eine Null - eine Null! Auf dem Markt müsste er sich also sagen: Ich zahle für etwas, wofür ich nichts bekomme. Das ist schon schwer erklärbar.

Was die Lohnprozente betrifft, sind die Statistiken vielleicht etwas missverständlich. Das Minderheitsmodell hat gegenüber dem Mehrheitsmodell den vielleicht entscheidenden Nachteil, dass vor allem die älteren Mitarbeitenden wesentlich mehr bezahlen müssen, und zwar die älteren Mitarbeitenden selber, über die Lohnprozente - ich zeige Ihnen dann gleich ein Beispiel -, aber auch die Arbeitgeber. Die Lohnprozente sind von beiden Seiten zu finanzieren. Wenn wir sagen, dass die tieferen Einkommen bei den älteren Frauen betroffen sind, dann dürfen wir nicht vergessen: Bei den Arbeitgebern trifft es eben vor allem die kleinen Unternehmen, die KMU, die durch die Mehrzahlungen belastet werden.

Ich komme wieder zu den Zahlen des BSV. Wenn Sie einen 24-Jährigen, einen Jungen, nehmen, sehen Sie: Der zahlt mit dem Modell der Mehrheit künftig 3,24 Prozent seines Jahreslohnes, mit dem Modell der Minderheit etwa 3,53 Prozent, also summiert etwa 0,3 Prozentpunkte mehr als bisher. Das geht noch so, oder? Wenn Sie jetzt einen 55-Jährigen nehmen, dann sehen Sie: Dieser zahlt statt 11,6 Prozent künftig 12,7 Prozent. Er zahlt also 1,1 Prozentpunkte mehr Lohnbeiträge, und zwar er und der Arbeitgeber. Das heisst, Sie haben da ein massives Begründungsproblem, und dieses Problem haben Sie mit der Mehrheitsfassung nicht.

Die Mehrheit bringt zugegebenermassen eine einfache Lösung: 70 Franken pro Monat für alle Neurentner und Neurentnerinnen der Übergangsgeneration plus den Ehepaarzuschlag, also endlich einmal eine wenigstens teilweise Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe. Aber die Einfachheit eines Vorschlages ist kein Nachteil, die Einfachheit ist ein Vorteil. Die 70 Franken sind gezielt eingesetzt, sie gehen nur an diejenigen Kategorien, die Verluste haben. Deshalb bekommen die jetzigen Rentnerinnen und Rentner davon nichts, sie sind von den Senkungen nicht betroffen. Die 70 Franken sind einfach erklärbar und deshalb für eine Mehrheitsfindung wahrscheinlich am Schluss dann entscheidend. [GZ]

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

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