Dittli Josef · Ständerat · 2016-12-13
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Ich möchte versuchen, Ihnen möglichst kurz aufzuzeigen, warum zumindest für mich das Modell der Minderheit besser ist als das Modell der Mehrheit mit den 70 Franken AHV-Zuschlag pro Monat.
Ein Hauptziel dieser Rentenreform ist es, unter dem Strich einen Rentenverlust möglichst zu vermeiden. Es ist kein Ziel, unter allen Umständen zu versuchen, letztlich möglichst eine Verbesserung in der Rentensituation hinzubringen. Die 70 Franken mehr AHV pro Monat sind ja für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent gedacht.
Schauen wir einmal zuerst die Situation bei den Rentnern an. Die 70 Franken AHV-Zuschlag sind nur für die Neurentner vorgesehen; die aktuellen Rentner erhalten sie nicht. Damit wird eine Zweiklassen-AHV gebildet, bei der die aktuellen Rentner benachteiligt werden.
Schauen wir die Übergangsgeneration an. Diese umfasst beim Modell der Mehrheit 15 Jahre, das sind also die 50- bis 65-Jährigen. Beim Modell der Minderheit sind es 20 Jahre, das betrifft also die 45- bis 65-Jährigen. Für alle, die in der Übergangsgeneration sind, besteht gar kein Handlungsbedarf. Sie erhalten auf dem obligatorisch versicherten Teil ihres Guthabens den allfälligen Rentenausfall durch Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds abgedeckt. Sie haben keine Rentenausfälle auf dem obligatorischen Teil ihres angesparten Kapitals. Es ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar, dass man nun auch den Angehörigen der Übergangsgeneration zusätzlich noch die 70 Franken AHV pro Monat geben will.
Schauen wir die Nachübergangsgeneration an. Das sind beim Modell der Mehrheit die 49-Jährigen und Jüngeren, beim Modell der Minderheit die 44-Jährigen und Jüngeren. Ab dort greift bekanntlich der Übergangsmechanismus nicht mehr. Dort sind auch die kritischen Jahrgänge zu finden, bei denen ein Rentenausfall anfallen könnte. Tatsächlich ist bei beiden Modellen, also auch beim Modell der Mehrheit mit den 70 Franken AHV mehr pro Monat, bei einigen wenigen Jahrgängen ein Rentenverlust möglich.
Bei den ersten Jahrgängen nach jenen der Übergangsgeneration gibt es jeweils ab einem bestimmten Einkommen Renteneinbussen. Auch ich beziehe mich dabei auf die Unterlagen des BSV und sehe hier meine Zahlen bestätigt. Gemäss diesen Zahlen, die wir erhalten haben, sind es beim Mehrheitsmodell maximal 827 Franken Rentenverlust im Jahr und beim Minderheitsmodell maximal 599 Franken im Jahr. Ich stelle also fest: Auch hier gibt es beim Mehrheitsmodell trotz der 70 zusätzlichen Franken AHV pro Monat mehr Verlierer als beim Modell der Minderheit. Gemessen am Kriterium eines möglichen Rentenverlustes schneidet also auch hier der Minderheitsantrag besser ab. Zudem ist das Minderheitsmodell unter dem Strich kostengünstiger als das Modell der Mehrheit, dies bei gleichem Altersgutschriftensatz und bei gleichem Beginn des Sparprozesses für die Altersvorsorge. Vom demografischen Problem spreche ich schon gar nicht.
Mein Fazit: Das Minderheitsmodell löst das Problem der Kompensation der Umwandlungssatzsenkung innerhalb des BVG und schneidet praktisch überall besser ab als das Mehrheitsmodell mit den 70 Franken AHV-Erhöhung. Die vom Kommissionspräsidenten genannten höheren Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind, auf den Monat heruntergebrochen, marginal und auch für die Jüngeren verkraftbar. Es gibt also faktisch keinen Grund, am Modell der Mehrheit festzuhalten, ausser man wolle bewusst einen Ausbau der AHV. Ein AHV-Ausbau entspricht aber meines Erachtens nicht der Zielsetzung der Reform.
Ich bitte Sie also, der Minderheit mit ihrem Modell zu folgen und deren Anträgen zuzustimmen.