Brändli Christoffel · Ständerat · 2002-03-06
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-06
Wortprotokoll
Mein Vorstoss befasst sich mit der Harmonisierung der Finanzierung im öffentlichen Verkehr, vor allem mit der Ungleichbehandlung der SBB und der konzessionierten Transportunternehmungen (KTU). Er wurde von 33 Ratsmitgliedern unterzeichnet.
Ich möchte an der Form der Motion festhalten und gestatte mir, dies wie folgt zu begründen: Im Jahre 1997 wurde eine Motion (97.3395) zur Harmonisierung der Finanzierung im öffentlichen Verkehr überwiesen. Diese Motion beauftragte den Bundesrat, bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Bahnreform den eidgenössischen Räten eine Vorlage mit den erforderlichen Gesetzesänderungen zur Erreichung einer vollständigen Harmonisierung der Finanzierung - namentlich auch der Investitionen - im öffentlichen Verkehr zu unterbreiten. Diese Vorlage hätte uns also im letzten Jahr zugeleitet werden sollen. Heute schreiben wir bereits das Jahr 2002, und eine Botschaft zur Harmonisierung der Finanzierung im öffentlichen Verkehr ist immer noch nicht auf dem Tisch.
Der Bundesrat schreibt zwar in seiner Antwort auf meine Motion, dass die Erfüllung der Motion im Rahmen der Bahnreform 2 erfolge. Diese Vorlage werde noch dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen, und die Botschaft werde im nächsten Jahr dem Parlament zugeleitet. Eine vorgängige separate Berichterstattung sei deshalb obsolet.
Wir sind nicht dieser Ansicht. Mit Verlaub, Herr Bundesrat: Seit Mitte letzten Jahres vernehmen wir in regelmässigen Abständen aus verschiedenem Munde, dass jetzt dann die Vernehmlassung zu einer Bahnreform 2 erfolge. Der Termin dazu wird indessen immer wieder hinausgeschoben.
Die Lösung der Problematik der Substanzerhaltung der gesamten Schieneninfrastruktur in der Schweiz ist eine für das Funktionieren des Schienenverkehrs im ganzen Land ausserordentlich wichtige Frage. Mit der Form der Motion soll dies auch der Rat unterstreichen. Die Harmonisierung der Finanzierung im öffentlichen Verkehr und die Substanzerhaltung der gesamten Schieneninfrastruktur gehören zusammen. Mit dem Inkrafttreten der Bahnreform 1 am 1. Januar 1999 haben wir unter anderem die Grundlagen dafür gelegt, dass die Substanz des Schienennetzes der SBB erhalten und laufend modernisiert werden kann. Das sind 3000 Kilometer oder 60 Prozent unseres Schienennetzes. Die anderen 2000 Kilometer oder 40 Prozent gehören den konzessionierten Transportunternehmen, den Privatbahnen.
Für diese fehlen diese Grundlagen nach wie vor. Sie verkehren zur Hauptsache in Randregionen. Mit der Bahnreform 1 ist für die SBB das Instrument der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB geschaffen worden; demnächst beraten wir über eine Verlängerung der Leistungsvereinbarung um weitere vier Jahre. Die Finanzierung der SBB über eine vierjährige Leistungsvereinbarung hat sich bewährt, und das Parlament hat in der Budgetdebatte vom letzten Herbst bewiesen, dass es bereit ist, das einmal gegenüber der Bahn gemachte Versprechen einzuhalten.
Aber auch die KTU brauchen eine verlässliche Finanzierung. Die Rahmenkredite gemäss Artikel 56 des Eisenbahngesetzes wurden in der Vergangenheit verschiedene Male erstreckt und gekürzt. Die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Bahnen wird dadurch zunehmend infrage gestellt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es einzelne Bahnen gibt, die die Fahrgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen reduzieren mussten, weil Sanierungsmöglichkeiten fehlen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es nach wie vor Bahnen gibt, die 40 bis 50 Jahre altes Rollmaterial nicht ersetzen können, weil die Finanzierungen nicht geregelt werden konnten. Auch die KTU brauchen rasch verlässliche finanzielle Zusagen über mehrere Jahre.
Dem Vernehmen nach wird derzeit in der Bundesverwaltung im Rahmen der Botschaft für die Bahnreform 2 die Aufteilung des Schienennetzes in ein Grund- und in ein Ergänzungsnetz diskutiert. Das Grundnetz würde durch den Bund finanziert, das Ergänzungsnetz durch die Kantone. Damit können zusätzliche Probleme entstehen. Die dargelegte Aufteilung würde nämlich dazu führen, dass - zulasten der Berg- und Randkantone - dieses so genannte Ergänzungsnetz weiterhin mit grossen Beiträgen der Kantone finanziert werden müsste. Das ist finanziell kaum möglich und widerspricht deshalb der Philosophie der Bahnreform, welche alle Bahnen für den Wettbewerb stärken will.
Unter einer Harmonisierung der Finanzierung verstehe ich, dass überall in unserem kleinen Land bei der Schieneninfrastruktur die gleichen Finanzierungsgrundsätze gelten. So könnte man die Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen der Lösung angleichen, wie sie die SBB mit der Leistungsvereinbarung seit dem Inkrafttreten der Bahnreform am 1. Januar 1999 kennen. Die Mittelverwendung wird zweckmässig im Sinne der Ziele der Bahnreform über eine Leistungsvereinbarung zwischen der Bahn und den Geldgebern geregelt.
Solche und weitere wichtige Fragen müsste uns der Bundesrat in einem Bericht über die Substanzerhaltung der Schieneninfrastruktur sowie in der Botschaft zu den dringlich notwendigen Gesetzesanpassungen darlegen und begründen.
Eine harmonisierte Finanzierung darf nicht zulasten der Randregionen gehen. Das Parlament war bereit, die nationalen Netze - "Bahn 2000", Neat - mit grossen finanziellen Mitteln auszubauen. Auch beim Agglomerationsverkehr zeichnen sich Lösungen ab. Der vorliegende Vorstoss greift die Tatsache auf, dass zwischen der Behandlung der SBB und den privaten Bahnen erhebliche Unterschiede bestehen und die notwendigen Gesetzesanpassungen für gleich lange Spiesse immer wieder verzögert werden. Mit der vorliegenden Motion kann das Parlament zum Ausdruck bringen, dass weitere Verzögerungen nicht akzeptiert werden.
[PAGE 52] Ich bedaure deshalb die Tatsache, dass der Bundesrat unsere Motion in ein Postulat umwandeln möchte. Ich bedaure vor allem, dass dafür kaum eine stichhaltige Begründung gegeben wurde. Im Gegenteil, eine Auseinandersetzung mit dieser für viele Regionen unseres Landes wichtigen Frage erfolgte nicht.
Ich danke Ihnen, wenn Sie den Vorstoss aufgrund dieser Überlegungen in der verbindlichen Form der Motion überweisen.