Rutz Gregor · Nationalrat · 2016-12-13
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-13
Wortprotokoll
Ich habe über das eine oder andere Votum etwas gestaunt. Es ist mir darum ein Anliegen, wieder ein paar grundsätzliche Punkte ins Feld zu führen. Wir sprechen hier ja über die Privatsphäre. Die Privatsphäre ist ein ganz zentraler Wert in einem demokratischen, freiheitlichen Staatswesen. Die Privatsphäre ist ein Grundrecht - ein Grundrecht, das nicht nur durch die Bundesverfassung, sondern auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention und durch die Uno-Menschenrechtskonvention geschützt ist. Es ist ein Bollwerk gegen totalitäre Tendenzen. Beim Schutz der Privatsphäre geht es darum, dass sich der Staat nicht überall einmischen kann, im Wissen darum, dass die freie Entfaltung des Einzelnen und ein Zusammenleben im demokratischen Sinne nur möglich sind, wenn die Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen geschützt ist.
Das wurde da und dort durchaus erkannt, auch in anderen Parteien. Darum gibt es verschiedene Initiativen, welche [PAGE 2190] Artikel 13 der Bundesverfassung, der hier betroffen ist, ausbauen und stärken möchten. Es gibt eine parlamentarische Initiative Derder - aus der freisinnigen Fraktion -, welche die digitale Identität der Bürger schützen möchte. Es gibt eine parlamentarische Initiative Vischer Daniel. Unser ehemaliger Kollege aus der grünen Fraktion sagt, ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei ganz wichtig, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu schützen. Von daher erstaunte mich das Votum von Kollege Schelbert schon ein bisschen. Genau darum geht es ja hier auch. Bei dem Bereich, den Kollege Vischer schützen möchte, ist die Privatwirtschaft betroffen und damit Bereiche, in welchen der Bürger seine Daten freiwillig zur Verfügung stellt. Wenn Sie irgendwo in einem Betrieb eine Kundenkarte akzeptieren, dann geben Sie Ihre Daten freiwillig preis. Im Kontext, den wir hier diskutieren, ist das anders. Da passiert das nicht freiwillig. Darum ist hier der Schutz besonders wichtig.
Zudem darf man auch erwähnen, dass der Schutz der Privatsphäre eng mit der Gewährleistung des Privateigentums verwoben ist. Es sei hier doch wieder einmal angemerkt, dass jede Erhebung von Steuern und Abgaben ein Eingriff ins Privateigentum und damit ein Eingriff in ein Freiheitsrecht ist - ein gerechtfertigter Eingriff, aber ein Eingriff. Darum ist es eben auch in diesem Kontext wichtig, die Privatsphäre des Bürgers und sein Eigentum zu schützen. Man darf das Bestreben der kantonalen Finanzdirektoren, welche an dieser Initiative wenig Freude haben, durchaus auch in diesen Kontext stellen.
Es gilt auch, den Bürger davor zu schützen. Die Finanzdirektoren haben da und dort vielleicht volle Kassen als Hauptziel im Auge, und dies kann auch den Interessen der Bürger oder der Unternehmen widersprechen. Der Schutz der Eigentumsfreiheit ist also eng mit dem Schutz der Privatsphäre verwoben. Es geht auch um Fragen der Rahmenbedingungen. Die Schweiz soll ein attraktiver Wirtschaftsstandort sein und ein attraktiver Wohnort bleiben, und deshalb ist es wichtig, dass die Grundsätze der Abgabenerhebung eingehalten werden und dass wir auch wirtschaftsfreundliche, liberale Rahmenbedingungen haben.
In diesem Kontext staune ich über die Haltung der Schweizerischen Bankiervereinigung, die in dieser Debatte eine ganz schlechte, um nicht zu sagen traurige Falle macht. Man muss sogar sagen: Die Schweizerische Bankiervereinigung schadet dem Finanzplatz mit ihrer Haltung aktiv, indem sie diese Initiative nicht unterstützt. Sie muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Gewinnmaximierung wirklich im Zentrum ihres Tuns steht, selbst wenn dies auf Kosten der Kunden passiert. Nur um Kosten zu sparen, einfachere Abläufe in Kauf zu nehmen, welche die Privatsphäre der Kunden verletzen, das ist sicher nicht im Sinne der Idee des Bankgeheimnisses. Das Bankgeheimnis ist kein Businessmodell. Es basiert auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Anbietern und Kunden, und das sollte sich gerade die Bankiervereinigung wieder einmal hinter die Ohren schreiben. Die Amerikaner nehmen diesen Gedanken geschickt auf und bewähren sich in diesem Konkurrenzwettbewerb der Standorte. Die Bankiervereinigung scheint dies leider vergessen zu haben.
Im Zentrum aber steht das Fundament des liberalen Rechtsstaates mit dem Schutz der Privatsphäre. Der Bürger soll geschützt sein, auch was seine finanzielle private Sphäre anbelangt. Es geht nicht an, dass der Staat hier in alle Details Einblick hat. Unser Steuer- und Rechtssystem funktioniert gut. Das wollen wir auch künftig so handhaben. Und darum denke ich, es ist aus liberaler Sicht sicher richtig, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.