Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-14
Wortprotokoll
Die Gemeinderschaft - ich weiss nicht, wie vielen von Ihnen dieser Begriff überhaupt bekannt war, bevor Sie das hier gelesen haben - beruht auf der Idee, dass die Erbteilung nicht sofort nach dem Tod des Erblassers vorgenommen wird, um eine Zersplitterung des bäuerlichen Bodens zu vermeiden. Das war die ursprüngliche Idee.
Nun ist es aber so, dass heute der Schutz des bäuerlichen Bodens durch das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht gewährleistet ist und dass sich die Erhaltung einer Erbschaft einfacher durch andere Rechtsinstitute organisieren lässt. Es kommt noch hinzu - Sie wissen das wahrscheinlich -, dass heute die Bauern die Direktzahlungen nur bis zum Alter von 65 Jahren bekommen. Das heisst, in der Regel übergeben sie dann den Betrieb vorher und warten nicht bis zum Tod, wo es dann nachher die entsprechenden Schwierigkeiten gibt. Wenn Sie die Erhaltung einer Erbschaft sicherstellen wollen, können Sie das heute mit einer Gütergemeinschaft tun, einer einfachen Gesellschaft, einer Stiftung [PAGE 2200] oder einer Kollektivgesellschaft. Die Verwaltung von grossen Vermögen wird heute ohnehin meistens den professionellen Einrichtungen überlassen.
Die Sprecherin der Minderheit hat es gesagt, und es ist so, es gibt heute noch knapp 50 Gemeinderschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, und in den letzten Jahren wurden lediglich noch 12 Neueintragungen vorgenommen. Wird ein Rechtsinstitut in der Praxis nicht mehr gebraucht, ist es für die Rechtsordnung nicht einfach ein Nonvaleur, sondern es kann eben auch zu einem Problem werden. Es wird in der Ausbildung gar nicht mehr vermittelt. Das heisst, die Leute kennen das Rechtsinstitut gar nicht mehr. Es gibt auch kaum mehr Gerichtsentscheide, und die juristischen Kommentare dazu verlieren mangels Praxis an Aussagekraft. Noch einmal: In der heutigen Landschaft sind eigentlich die Vorteile dieser Gemeinderschaft nicht mehr ersichtlich.
Es wurde auch gesagt, Sie fordern uns ja immer auf, dass wir auch mal entschlacken, dass wir Gesetze machen, wo wir auch Dinge, die nicht mehr nötig sind, herausnehmen. Das ist es, was Ihnen der Bundesrat hier vorschlägt. Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen. Ich habe vorhin Stimmen gehört, die noch Fragen haben, die allenfalls geklärt werden müssten. Wenn Sie das tun wollen, müssen Sie heute ebenfalls der Minderheit zustimmen. Denn wenn Sie der Mehrheit folgen, gibt es keine Differenz mehr, und dann können Sie auch nichts mehr abklären. Es ist sicher nicht die schwergewichtigste Frage Ihres heutigen Vormittags, die Sie jetzt entscheiden müssen. Aber sagen Sie dem Bundesrat bitte nicht, er solle Gesetze entschlacken, und wenn er es dann macht, sind Sie doch wieder nicht dabei.
Ich bitte Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.