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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier noch einmal genau hinzuschauen. Die Mehrheit der Kommission beantragt ja, den Schwellenwert für die Eintragungspflicht von heute 100 000 auf 500 000 Franken Jahresumsatz zu erhöhen. Es ist anzunehmen, dass eine grosse Mehrheit der Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von weniger als einer halben Million Franken erwirtschaftet. Die meisten sind ja Klein- oder Kleinstbetriebe, und mit der Erhöhung des Schwellenwertes auf 500 000 Franken wäre auf einen Schlag ein Grossteil der heute rund 156 000 im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen nicht mehr eintragungspflichtig. Im Ergebnis würde das praktisch der Abschaffung der Eintragungspflicht für Einzelunternehmen gleichkommen.

Nun, meine Frage ist: Wem genau wollen Sie damit einen Dienst erweisen? Wer genau profitiert von der Eintragungspflicht in das Handelsregister? Die Klein- und die Kleinstunternehmen würden von einer solchen faktischen Abschaffung der Eintragungspflicht ganz sicher nicht profitieren - ganz sicher nicht! Sie haben heute gehört, es wurde in der Debatte gesagt, dass die Eintragung ins Handelsregister heute wirklich eine Kleinigkeit und mit sehr wenig Aufwand verbunden ist. Hingegen hat das Handelsregister für Private und Behörden eine wichtige Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion. Das heisst, wenn Sie jetzt den grössten Teil der Klein- und der Kleinstunternehmen von der Eintragungspflicht entbinden und diese dann nicht mehr im Handelsregister eingetragen sind, ist das ein Nachteil für all diejenigen, die auf genau diese Informationen angewiesen sind.

Ich muss Ihnen sagen, ich habe etwas Mühe nachzuvollziehen, wem genau Sie da jetzt mit welcher Handlung einen Dienst erweisen wollen. Ich sage es noch einmal: Ganz sicher werden von dieser faktischen Abschaffung der Eintragungspflicht nicht die Kleinunternehmen profitieren. Sie brauchen diese Informationen. Wenn nun ein wesentlicher Teil der schweizerischen Wirtschaft nicht mehr im Handelsregister erscheint, dann wird die Funktion des Registers insgesamt stark eingeschränkt und gibt es weniger Transparenz im Wirtschaftsverkehr. Ich sage es noch einmal: Die Leidtragenden wären die anderen Wirtschaftsteilnehmer.

Ich bitte Sie, sich dies noch einmal ganz genau zu überlegen: Mit einer möglichen Entlastung - es ist eine Minientlastung - richten Sie hier gleichzeitig einen Schaden für diejenigen an, die auf genau diese Informationen angewiesen sind.

Die Kommission beantragt dann noch eine Präzisierung: Es soll ausdrücklich festgehalten werden, dass Angehörige der freien Berufe und Landwirte nicht eintragungspflichtig sind, wenn sie kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Inhaltlich, muss ich Ihnen sagen, weicht dieser Beschluss weder von der heutigen Praxis des Bundesgerichtes noch von den Ausführungen des Bundesrates in seiner Botschaft ab. Da haben Sie also keine Differenz geschaffen. Aber die Frage der Eintragungspflicht beziehungsweise die Frage, ob Sie die Eintragungspflicht faktisch abschaffen wollen, das bitte ich Sie sich noch einmal gut zu überlegen.

Ich bitte Sie, dem bundesrätlichen Entwurf und dem Minderheitsantrag Pardini zuzustimmen.