Gössi Petra · Nationalrat · 2016-12-14
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, die Artikel 336 bis 348 aus dem ZGB zu streichen. In diesem Block wird die sogenannte Gemeinderschaft geregelt. Die Gemeinderschaft gehört zwar nicht zum Kern dieser Vorlage, aber es ergibt sich nun die Gelegenheit, ein Gesetz sogar ganz ohne Nebenwirkung zu entschlacken. Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsminderheit, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und die Regelungen zur Gemeinderschaft zu streichen.
Was ist das überhaupt, eine Gemeinderschaft? Die Gemeinderschaft beruht auf der Idee, dass die Erbteilung nicht sofort nach dem Tod des Erblassers vorgenommen werden soll, sofern sie unabwendbar eine Verteilung der Güter oder eine Überschuldung des Übernehmers zur Folge hätte. Das bedeutet, dass der Nachlass den Erben gemeinschaftlich zustehen soll, bis er geteilt wird, wobei die Teilung auf später aufgeschoben wird. Die Idee dahinter ist insbesondere, dass eine Zersplitterung des bäuerlichen Bodens vermieden werden soll. Heute wird dieses Institut in der Praxis kaum mehr gebraucht, vor allem, weil der Schutz des bäuerlichen Bodens heute durch das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht gewährleistet wird.
Der Bundesrat hat bereits dem erstbehandelnden Ständerat vorgeschlagen, die Gemeinderschaft als gesetzliches Modell abzuschaffen, aber die heute noch bestehenden Gemeinderschaften fortbestehen zu lassen. Der Ständerat hat darüber kaum diskutiert, ist dem Antrag des Bundesrates aber nicht gefolgt.
Ich bitte Sie nun im Namen der Minderheit ebenfalls um Streichung der Artikel 336 bis 348, weil die Gemeinderschaft in der Praxis nur noch eine untergeordnete Bedeutung hat und dazu kaum mehr eine Praxis besteht. Auch mit einer Streichung von Artikeln kann deshalb faktisch Sicherheit geschaffen werden. Herr Flach hat es gesagt: Wir reden immer davon, dass wir alte Zöpfe abschneiden wollen, jetzt können wir den Worten auch einmal Taten folgen lassen. Ich danke Ihnen deshalb bestens für die Unterstützung des Minderheitsantrages.