AB 209602
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-14
Wortprotokoll
Die Motion ist ja vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustauschs entstanden, um allfällige Vermögen, die dabei aufgedeckt werden, steuerfrei zurückzuführen. Einen entsprechenden Vorstoss für eine schweizweite Steueramnestie haben die eidgenössischen Räte abgelehnt.
Wenn wir in der Geschichte zurückgehen - und das würde etwas die Argumentation mit dem Föderalismus widerlegen -, stellen wir fest, dass wir die letzte Steueramnestie aufgrund einer Verfassungsnorm durchgeführt haben. Man hat es damals als notwendig erachtet, dass es eine Verfassungsnorm braucht, um eine Steueramnestie durchzuführen. Darauf bezieht sich auch der Entscheid des Bundesgerichtes, der die fehlende Verfassungsgrundlage eigentlich als Anlass genommen hat, um das Gesetz des Kantons Tessin wieder aufzuheben. Das ist die Sicht des Bundesgerichtes, der sich der Bundesrat grundsätzlich anschliesst. Aus unserer Sicht fehlt die Verfassungskompetenz, um den Kantonen diese Freiheit für eine Steueramnestie zu geben. Das ist die rechtliche Sicht.
Fachlich haben wir ja die Selbstdeklaration, die Selbstanzeige, die einmal erfolgen kann. Diese wird auch benutzt, und sie wäre auch hier durchaus anwendbar. Es braucht also nicht eine Steueramnestie generell, denn die Möglichkeit der Selbstanzeige besteht, und sie kann genutzt werden. Damit ist die Grundlage eigentlich geschaffen, um die Vermögen, wenn sie jetzt beim automatischen Informationsaustausch [PAGE 1189] oder wie auch immer aufgedeckt werden, straffrei selbst anzeigen zu können.
Aus unserer Sicht fehlt aufgrund der fehlenden Verfassungsgrundlage die Rechtsgrundlage dafür, den Kantonen die Möglichkeit der Herabsetzung zu gewähren. Und es ist fachlich nicht nötig, weil die Möglichkeit der Selbstanzeige besteht. [GZ]
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.