Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Neben die Prospektvorschriften tritt die Pflicht zur Erstellung eines Basisinformationsblatts, insbesondere wenn einem Privatkunden komplexere Finanzinstrumente angeboten werden. Diese Kurzdokumentation soll dem Privatkunden eine fundierte Anlageentscheidung und einen Vergleich verschiedener Finanzinstrumente ermöglichen. Das Basisinformationsblatt als eine Art Beipackzettel muss in leicht verständlicher Sprache abgefasst sein, unabhängig von der Art des Finanzinstruments einheitlich ausgestaltet werden und die wesentlichen produktspezifischen Informationen enthalten.
Die WAK hat einem verbreiteten Anliegen der Branche und auch der Regelung in der EU folgend entschieden, dass auch für Forderungspapiere ohne derivativen Charakter, also etwa für einfache Anleihensobligationen, kein Basisinformationsblatt erstellt werden muss. Wir bitten Sie deshalb, entsprechend Artikel 61 so anzupassen und hier keinen Swiss Finish vorzunehmen.