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Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-12-14

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Kinder unter 19 Jahren sind für den Risikoausgleich vom massgebenden Versichertenbestand ausgenommen. Das steht heute so in der Verordnung und soll neu ins Gesetz aufgenommen werden. Bisher unterstehen Kinder folglich nicht dem Risikoausgleich. Die Frage ist, ob Kinder neu in den Risikoausgleich aufgenommen werden sollen bzw. ob für die Kinder ein eigener Risikoausgleich geschaffen werden soll. Der Risikoausgleich dient ja dazu, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, um eben eine Jagd nach guten Risiken zu verhindern.

Bezüglich der Frage, ob eine Risikoselektion bei Kindern gemacht werden kann, gehen die Meinungen auseinander. Es wird ein gewisser Risikoausgleich vermutet, es kann aber keiner bewiesen werden, denn Kinder können vor der Geburt bei einer Krankenversicherung versichert werden. Kinder sind in der Regel bei der gleichen Krankenversicherung wie ihre Eltern. Zu beachten ist - das ist eben zentral -, dass die Kosten für Kinder mit Geburtsgebrechen, also mit Behinderungen oder schweren erblichen Krankheiten, über die IV finanziert werden. Bei Geburtsgebrechen, sowohl was die Unterstützungsleistungen für die Betreuung als auch was die Krankheitsbehandlungen angeht, werden die Kosten eben primär von der IV finanziert. Diese Finanzierung durch die IV gilt bis 20. Erst mit 20 Jahren kommen diese mit Geburtsgebrechen belasteten Menschen unter das Regime der Krankenversicherung.

Die Kommission ist daher der Ansicht, dass es sich nicht aufdrängt, neu für die Kinder einen Risikoausgleich zu schaffen, und beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, bei der heutigen Lösung zu bleiben und keinen speziellen Risikoausgleich für die Kinder zu schaffen.

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