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Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Wir sind jetzt beim 5. Titel, bei den Ombudsstellen.[GZ]

Vielfach wurde schon darauf hingewiesen, dass man, auch in der Kommission, sehr viel über die Zivilprozessordnung, über den Gerichtsweg diskutiert hat. Der Königsweg ist jedoch, wenn Streitigkeiten zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden vor Anrufung einer Schlichtungsstelle erledigt werden können. Im Finanzbereich haben wir aber auch noch eine verhältnismässig erfolgreiche Institution, über welche in den Artikeln 77ff. diskutiert wird, nämlich die Ombudsstellen. Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass diese Ombudsstellen gerade im Finanz- und Versicherungsbereich einen Erfolgsnachweis erbringen können.

Wir haben in Artikel 78 Absatz 2 eine kleine Anpassung gemacht, wonach die Verfahren vor den Ombudsstellen vertraulich sind. Damit ich mich nachher nicht mehr melden muss, weise ich Sie darauf hin, dass gemäss dem Antrag der Kommission zu Artikel 83 die Beiträge verursachergerecht nach der Kostenordnung verteilt werden.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier mit der einstimmigen Kommission zu stimmen.