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Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Materiell haben wir ja vorhin die Diskussion zu den bankengesetzlichen Regelungen geführt. Wir haben dort entschieden, keine Änderungen vorzunehmen. Ich habe da erwähnt, dass wir in Artikel 11 Absatz 2bis und Absatz 3 die Bestimmung zu den Genossenschaftsbanken aufgenommen haben und sie nicht aus dem Entwurf gestrichen haben. Sie erinnern sich vielleicht daran: Es hat ein Bundesgerichtsurteil gegeben, das eben Genossenschaftsbanken verweigert hatte, auch Beteiligungskapital über Partizipationsscheine aufzunehmen. Wir sind der Auffassung, dass das materiell nicht richtig ist. Wir haben ein Interesse an starken, gut kapitalisierten Banken. Ob diese in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Genossenschaft organisiert sind, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle.

Wir möchten Sie deshalb bitten, diese Anpassung in diesem Artikel vorzunehmen und der Änderung zuzustimmen.

Ich möchte noch den Hinweis anfügen, dass es sich hier um die Bestimmungen des Bankeninsolvenzrechts handelt und dass wir als Kommission diesen Bereich in einen separaten Entwurf, den Entwurf 3 zum Bundesgesetz über das Bankeninsolvenzrecht, ausgliedern und gleichzeitig dem Bundesrat den Auftrag geben möchten, dieses Bankeninsolvenzrecht in die Vernehmlassung zu geben. Materiell teilen wir die Stossrichtung des Bundesrates, dass in diesem Bereich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht; wir möchten das aber erst nach der Vernehmlassung hier in unseren Rat tragen.

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