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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-14

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-14

Wortprotokoll

Der Motionär beauftragt den Bundesrat mit seiner Motion vom 27. September 2013, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die steuerliche Abzugsfähigkeit von energetisch begründeten Ersatzneubauten mit derjenigen von energiesparenden Sanierungen an bestehenden Gebäuden gleichgestellt wird.

Der Motionär begründet sein Anliegen unter anderem damit, dass Ersatzneubauten aus raumplanerischer Sicht sinnvoll seien, da sie zur inneren Verdichtung von Siedlungen beitragen. Durch Abbruch und Neubau werde das vorhandene Gebäudevolumen vergrössert. Wenn die innere Verdichtung, wie im neuen Raumplanungsgesetz gefordert, wirklich realisiert werden solle, müssten Ersatzneubauten seiner Auffassung nach gefördert werden.

Wichtig für den Rat ist noch zu wissen, dass der Ständerat in der Sommersession 2013 einen praktisch gleichlautenden Vorstoss (13.3119) deutlich abgelehnt hat. Die damals verfochtene Argumentationslinie hat sich seither nicht verändert. Gemäss geltendem Recht können für Liegenschaften im Privatvermögen energiesparende Investitionskosten steuerlich zum Abzug gebracht werden. Demgegenüber berechtigen solche Auslagen für Neubauten nicht zum Abzug. Dabei ist es unerheblich, ob ein Gebäude neu erstellt oder ein altes abgerissen und ersetzt wird. Es handelt sich in beiden Fällen nicht um eine Wertvermehrung, sondern um Herstellungskosten. Auch die Erstellung eines Ersatzneubaus am Standort des vorbestehenden Gebäudes entspricht einer Neuerrichtung.

Die Annahme der Motion hätte zur Folge, dass bei einem Ersatzneubau wesentliche neue Gebäudeteile steuerlich zum Abzug berechtigen würden. Dadurch würde der Ersatzneubau gegenüber einem neuerstellten Gebäude klar bevorzugt. Diese steuerlich unterschiedliche Behandlung liesse sich unter dem Blickwinkel der Rechtsgleichheit nicht rechtfertigen.

Der Nationalrat hat die Motion am 24. September 2015 mit 96 zu 64 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion abzulehnen. Die Kommission hat sich in der Beratung zur Energiestrategie 2050 ausführlich mit der Möglichkeit von Steuerabzügen zur Förderung energieeffizienter Gebäudesanierungen auseinandergesetzt. Der Ständerat sprach sich lange gegen jegliche zusätzliche Steuererleichterung aus und hielt am geltenden Recht fest. Der Nationalrat forderte hingegen weiter gehende steuerliche Abzugsmöglichkeiten, insbesondere auch für Investitionen in Ersatzneubauten, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Im Differenzbereinigungsverfahren einigten sich die Räte auf einen Kompromiss: Neu sollen bei Liegenschaften im Privatvermögen die Rückbaukosten für den Ersatzneubau steuerlich in Abzug gebracht werden können, unter bestimmten Umständen über die zwei nachfolgenden Steuerperioden hinweg. Die damit verbundenen Einnahmenausfälle werden auf insgesamt 120 bis 240 Millionen Franken geschätzt.

Die Kommission stimmte diesem Kompromiss nur ungern und im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens zur Vorlage der Energiestrategie 2050 zu. Das Anliegen der Motion geht wesentlich weiter als diese neueingebrachte Regelung. Ihre Annahme hätte eine massive steuerliche Bevorteilung von Ersatzneubauten gegenüber Neubauten zur Folge und würde zu weit mehr Steuerausfällen führen.

Wie gesagt, die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion abzulehnen. Sie ist der Überzeugung, die ausführliche materielle wie politische Auseinandersetzung mit dem Anliegen sei mit den Beratungen zur Energiestrategie geführt worden. Eine erneute Auflage steht gegenwärtig nicht zur Diskussion.