Semadeni Silva · Nationalrat · 2016-12-14
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Come rappresentante della commissione parlo tedesco.
Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie empfiehlt Ihnen - das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Motion Häberli-Koller abzulehnen, dies nicht, weil sie das Anliegen nicht unterstützt, sondern weil es bereits umgesetzt ist.
Die Kommissionsminderheit möchte sie trotzdem annehmen. Sie will sicherstellen, dass das Anliegen nicht verzögert wird und die bis anhin schleppende Weiterentwicklung der elektrischen Anlagen die Energiewende nicht ausbremst.
Worum geht es? Die Motion beauftragt den Bundesrat, Gesetzesänderungen vorzulegen, die notwendig sind, damit Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen ausserhalb der Bauzone einfacher, schneller und möglichst kostengünstig erstellt oder angepasst werden können. Der Ständerat hat der Motion mit 37 zu 1 Stimmen zugestimmt.
Zwei Gründe haben die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission zu einem anderen Schluss als jenem des Ständerates geführt: Einerseits ist die Bundesverwaltung bereits aktiv geworden und hat konkrete Massnahmen getroffen, andererseits steht die Strategie Stromnetze mitten in der parlamentarischen Beratung und sieht Gesetzesänderungen im Sinne der Motion vor. Die Annahme der Motion ist für die Umsetzung des Anliegens nicht mehr nötig, sie hat ihre Signalwirkung bereits entfaltet.
Nun die Argumente im Detail: Was hat die Verwaltung gemacht? Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben bereits Anfang Juli 2016, also in diesem Jahr, eine Vereinbarung unterzeichnet, die eine Beschleunigung und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren für den Bau von Schwach- und Starkstromanlagen bewirkt. In dieser "Vereinbarung über die Anhörung im konzertierten Entscheidverfahren für elektrische Anlagen", so lautet der Titel der Vereinbarung, wird insbesondere festgehalten, in welchen Fällen das Esti auf die Einholung einer Stellungnahme des ARE verzichten kann.
Keine Stellungnahme braucht es insbesondere für die Erstellung und den Ausbau von Transformatorenstationen und Stromleitungen von untergeordneter Bedeutung innerhalb und ausserhalb der Bauzone. Auf eine Stellungnahme des ARE wird auch in folgenden Fällen verzichtet: bei Fotovoltaik- und Biomasseanlagen, bei Notstromgruppen, Generatoren und ähnlichen punktuellen Infrastrukturen sowie auch bei verschiedenen Leitungsvorhaben. Mit dieser optimierten Praxis, die sich bereits eingependelt hat, sollte es kaum mehr Fälle geben wie jenen sogenannten Bagatellfall im Thurgau, der bis vor Bundesgericht kam und von der Motionärin bemängelt wurde.
So ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass die Anliegen der Motion mit der Vereinbarung zwischen Esti und ARE erfüllt ist und effiziente Verfahrensabläufe damit gewährleistet sind. Unverständliche Verzögerungen bei Bagatellfällen werden nicht mehr vorkommen.
Es bleibt aber nicht nur bei einer Vereinbarung. Im Rahmen der Strategie Stromnetze wird im Elektrizitätsgesetz festgeschrieben, dass Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung von der Plangenehmigungspflicht ganz befreit werden. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft: "Mit der genehmigungsfreien Verwirklichung von Vorhaben soll die Abwicklung eines Plangenehmigungsverfahrens, allein um der Form zu genügen, wegfallen. Dies ist der Fall, wenn keine schutzwürdigen Interessen ... berührt sind." Die Anliegen der Motion werden so auch gesetzlich geregelt.
Der Ständerat hat die Strategie Stromnetze in dieser Wintersession mit einigen Änderungen bereits einstimmig gutgeheissen. Die UREK-NR wird mit der Beratung an ihrer nächsten Sitzung im Januar beginnen. Die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren ist ein Kernvorhaben der Strategie Stromnetze. Bei der Beratung dieser Strategie erhalten die Räte auch die Gelegenheit, die Wirkung der neuen Vereinbarung zwischen Esti und ARE zu überprüfen.
Aus diesen Gründen erübrigt sich die Annahme der Motion. Wir ersparen der Verwaltung Arbeit und verursachen keine unnötige Bürokratie.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen daher, die Motion des Ständerates abzulehnen.