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Burkart Thierry · Nationalrat · 2016-12-14

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Wir befassen uns mit der Teilrevision 1 plus des Luftfahrtgesetzes. Wie der Titel ist auch die Vorlage an sich eher wenig spektakulär, aber nichtsdestotrotz notwendig. Es handelt sich insbesondere um eine Anpassung im Bereich der technischen Angelegenheiten.

Wir unterstützen seitens der FDP-Liberalen Fraktion sowohl Eintreten als auch die Vorlage, weil die Luftfahrt an sich eine essenzielle Bedeutung hat, nicht zuletzt aber auch, weil die Schweiz international angebunden bleiben muss. Wir unterstützen insbesondere die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Luftfahrtdaten und beim Prozess zur Zulassung von Luftfahrthindernissen, des Weiteren aber auch die Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen bei der Umgehung der Sicherheitskontrollen und die Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, Passagierlisten auf Verlangen den Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen.

In Bezug auf die Mehrheits- und Minderheitsanträge habe ich folgende Bemerkungen: Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Anpassungen in Bezug auf Artikel 3a nicht. Dort werden wir die Mehrheit unterstützen. Beim Minderheitsantrag geht es darum, dass sämtliche Anpassungen der internationalen Verpflichtungen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Wir sind der Auffassung, dass die Vorgaben in Bezug darauf, wann ein obligatorisches und wann ein fakultatives Referendum stattfinden muss, bereits in der Bundesverfassung in Artikel 141 Absatz 1 Litera d [PAGE 2226] rechtsgenüglich dargelegt sind und keine einzelfallweise Bestimmung im Luftfahrtgesetz benötigt wird.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt auch die von der Kommission beschlossene Besitzstandgarantie im Zusammenhang mit den Landesflugplätzen Zürich und Genf in Artikel 36e. In Artikel 40a folgen wir ebenfalls der Mehrheit. Dabei geht es um die Streichung von Absatz 1. Wir sind dort der Auffassung, wie bereits die Kommissionssprecher dargelegt haben, dass wir damit eine grosse Bürokratie ohne tatsächlich ersichtlichen Nutzen erzeugen würden. In Artikel 89a unterstützen wir die Aufnahme des Wortes "vorsätzlich", obwohl es keine materielle Anpassung ist, weil es aber das Gesetz durchaus klarer macht. In Bezug auf das Englische als Pflichtsprache in der Radiotelefonie wurde bereits ausgeführt, dass dies in der Kommissionsdebatte kein Thema war. Es liegt nun aber ein Einzelantrag vor. Seitens der FDP-Liberalen Fraktion ist man darüber unschlüssig, in der Mehrheit unterstützt man aber den Einzelantrag.

In diesem Sinne bitten wir Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion um Eintreten und Zustimmung zu dieser Teilrevision.