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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-12-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich habe zu diesem Tabaksteuergesetz drei Punkte, und dann ist da noch diese kleine Weihnachtsgeschichte verpackt.

Zum einen ersetzen wir den Begriff "Oberzolldirektion" durch "Eidgenössische Zollverwaltung". Das sage ich als Randbemerkung, das wurde nirgends bestritten. Das ist die Anpassung an die Namensänderung, die erfolgt ist.

Dann ändern wir in Artikel 32 den Beschwerdevollzug direkt nach Bern. Das ist etwas effizienter und gibt entsprechende Synergien. Auch das gab zu keinen Bemerkungen Anlass.

Dann fügen wir in Artikel 10 "und Wasserpfeifentabak" ein. Das hat folgenden Hintergrund: Bereits im April hat der Bundesrat die Verordnung angepasst und den Wasserpfeifentabak dem Feinschnitttabak gleichgestellt. Das hatte eine Steuererhöhung von bis dahin 5 Franken pro Kilo auf sage und schreibe 80 Franken pro Kilo zur Folge. Die Massnahme war notwendig, weil die Importe von Wasserpfeifentabak in die Schweiz sprunghaft zunahmen. Wir hatten nicht etwa mehr Verkehr oder mehr Verbrauch von Wasserpfeifentabak, sondern aus der Schweiz wurden Schmuggellinien nach Deutschland und nach Frankreich aufgebaut. Seit wir diese Steuererhöhung vorgenommen haben, ist der Import von damals etwa 100 Tonnen pro Monat auf 2 bis 3 Tonnen pro Monat zurückgegangen. Er beträgt also noch etwa 2 bis 3 Prozent der vorherigen Menge. Wir hatten Hinweise, dass dieser Tabakschmuggel auch zur Finanzierung von Terroraktionen gebraucht wurde, und daher haben wir die Verordnung angepasst.

Inzwischen liegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen diese Erhöhung vor. Damit wir eine legale Basis haben, brauchen wir diese Gesetzesgrundlage, denn wir haben diese Verordnung eigentlich geändert, ohne schon das Gesetz geändert zu haben. Mit dieser Gesetzesänderung haben wir dann die legale Basis, haben den Schmuggel unterbunden, und ich denke, wir haben auch beim Konsum etwas Prävention betrieben. Denn wir wissen, dass der Wasserpfeifentabak insbesondere von Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren gebraucht wird. Dort ist es offenbar cool, wenn man das so braucht. Die Einfügung "und Wasserpfeifentabak" ist unbestritten.

Dann gibt es eben noch diese kleine Adventsgeschichte. Wir verzichten als Bundesrat auf die Kompetenz, die Steuersätze zu erhöhen. Es ist sozusagen unser Geschenk an Sie, dass Sie die Kompetenz für künftige Erhöhungen erhalten. Das ist sozusagen das "Samichlaus"-Geschenk, und die Minderheit spielt jetzt "Christchindli" und will uns die Kompetenz zurückgeben. Wir werden dann in der Abstimmung sehen, wer sich standhafter gegen ein Geschenk wehrt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kompetenz bei Ihnen sein soll, da Sie ja der Gesetzgeber sind. Bei uns bestimmen die Volksvertreter über Steuererhöhungen - ein Grundsatz, dem wir nachleben wollen. Wir wehren uns aber auch nicht mit Händen und Füssen, wenn Sie uns dieses Geschenk wieder zurückgeben. Es wäre jedoch sachlich richtig, es anzunehmen, doch Sie haben die Kompetenz. Das ist wie bei anderen Steuerkompetenzen, die beim Parlament oder beim Volk liegen.

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und das Geschenk doch bitte anzunehmen.