Grossen Jürg · Nationalrat · 2016-12-14
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen treten auf die Vorlage ein. Die Teilrevision 1 plus des Luftfahrtgesetzes ist eine vorwiegend technische Vorlage, wir haben es gehört. Sie beinhaltet Verbesserungen der Sicherheit, neue Instrumente zur Abwehr terroristischer Anschläge gegen die Zivilluftfahrt sowie effizientere Bewilligungsverfahren und Rahmenbedingungen für die Kooperation von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen. Wir begrüssen es, dass damit in Umsetzung europäischer Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Erfassung und die Finanzierung von Luftfahrtdaten festgelegt werden und der Prozess zur Zulassung von Luftfahrthindernissen vereinfacht wird. Wir [PAGE 2227] begrüssen sowohl die Stärkung der Abwehr von widerrechtlichen Handlungen gegen den Luftverkehr, die neuen Instrumente zur Verbesserung der Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen wie auch die Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen bei Umgehung der Sicherheitskontrollen. Wir erachten es als sinnvoll, dass die Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden können, den zuständigen Strafverfolgungsorganen auf Verlangen Passagierlisten auszuhändigen. Die Bedingungen, unter welchen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Anbieter übertragen kann, sind ebenso sinnvoll geregelt.
Bei den Anträgen aus der Kommission haben wir folgende Haltung - ich äussere mich im Sinne einer effizienten Ratsdebatte gleich zu allen Minderheitsanträgen und zum Einzelantrag Jauslin -:
Den Minderheitsantrag Hurter Thomas bei Artikel 3a Absatz 3bis lehnen wir ab. Alle internationalen Vereinbarungen im Bereich der Flugsicherung dem fakultativen Referendum zu unterstellen, erachten wir als übertrieben und nicht sinnvoll.
Bei Artikel 10a unterstützen wir den Einzelantrag Jauslin. Die Schweiz will sich bekanntlich für einen angemessenen Umfang und Detaillierungsgrad der internationalen Regulierung einsetzen, will also Augenmass bewahren. Mit dem neueingefügten Artikel 10a soll im Interesse der Flugsicherheit die ausschliessliche Verwendung des Englischen in der Radiotelefonie vorgeschrieben werden. Damit soll die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen vermieden werden. So weit, so gut. Mit dieser Massnahme würden jedoch alle Pilotinnen und Piloten der Leicht- und Sportaviatik faktisch gezwungen, entsprechende Prüfungen abzulegen und regelmässig einen Sprachtest in Englisch zu absolvieren. Mit der heutigen Regelung wird im unkontrollierten Luftraum, wo nach Sicht geflogen wird, Rücksicht auf die Landessprachen genommen. Das ist international, auch in den angrenzenden Ländern, so üblich. Deshalb halten wir eine Regulierung für ein flächendeckendes "English only"-System zum heutigen Zeitpunkt für einen übertriebenen und unnötigen Swiss Finish, eine Überregulierung. Sollte sich international dieses System "English only" wirklich durchsetzen, auch in den umliegenden Ländern, kann die Schweiz zu gegebener Zeit immer noch nachziehen.
Bei Artikel 36e unterstützen wir die Minderheit Hardegger. Mit dem neuen Artikel der Mehrheit besteht die Gefahr, dass der Moorschutzartikel in der Bundesverfassung unzulässig aufgeweicht wird. Das lehnen wir Grünliberalen ab. Die Nutzung der Landesflughäfen als Drehscheiben und Teil des internationalen Luftverkehrs und Gesamtverkehrssystems soll von nationalem Interesse sein, und die Landesflughäfen sollen in ihrem Bestand geschützt werden. Damit soll nach Meinung der Kommissionsmehrheit eine Besitzstandgarantie im Gesetz verankert werden. Insbesondere soll diese im Zusammenhang mit den Vorschriften des Moor- und Moorlandschaftsschutzes gelten. Das wollen wir Grünliberalen nicht.
In Artikel 78 Absatz 5 der Bundesverfassung heisst es: "Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschützt. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden." Die Beurteilung, ob es sich um ein Moor gemäss Bundesverfassung handelt oder nicht, muss im Einzelfall erfolgen und nicht generell in diesem Gesetz. Dasselbe gilt selbstverständlich für alle anderen Verkehrsträger ebenfalls. Für die Bahn und für die Strasse gibt es auch keine vergleichbaren Gesetzesbestimmungen.
Sollte dieser Gesetzesartikel jedoch in unserem Rat eine Mehrheit finden, müssten die daraus folgenden Auswirkungen in der Kommission des Ständerates unter Mitwirkung des Bafu im Detail und sauber geklärt werden.
Bei Artikel 37a des Mineralölsteuergesetzes unterstützen wir ebenfalls die Minderheit Hardegger. Wir befürworten eine leichte Erhöhung der Mittel für Umweltschutz und Sicherheitsmassnahmen auf je 20 bis 30 Prozent im dafür vorgesehenen Verteilschlüssel. Die Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht, sind uns ebenso wichtig wie diejenigen an Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr wie Terroranschläge und Entführungen.
Zusammengefasst treten wir von der grünliberalen Fraktion auf die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes ein und unterstützen diese, ohne Aufweichung des Moorschutzes und mit leicht erhöhten finanziellen Mitteln für Umweltschutz- und Sicherheitsmassnahmen. Wir empfehlen Ihnen, dasselbe zu tun.