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Engler Stefan · Ständerat · 2016-12-14

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte mich kurz zu den Änderungen, die das Grundbuch betreffen, äussern. Die Kommission musste sich vertieft damit auseinandersetzen, was die Gründe des Nationalrates waren, diesen Teil der Revisionsvorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Unser Kommissionspräsident hat die beiden Themenbereiche aufgegriffen und die Gründe des Nationalrates erläutert. Es ging in erster Linie um die Frage des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen im Bereiche der Führung bzw. der Auskunftserteilung bezüglich grundbuchrelevanter Fragen. Beim zweiten Teil, den der Rückweisungsantrag betraf, ging es um die Frage, ob die AHV-Versichertennummer oder ein sektorieller Personenidentifikator die grundbuchlich berechtigten Personen bezeichnen soll.

Ich möchte mich nur zum ersten Bereich äussern, auch zuhanden der Materialien, um den Nationalrat davon zu überzeugen, dass die Rückweisung des Grundbuchteils unnötig ist und auch von den Kantonen vehement bestritten wird. Wenn die Kommission das Anliegen des Nationalrates richtig verstanden hat, so bestand beim Nationalrat die Befürchtung, dass Private im Bereich des Grundbuchs tätig würden und damit der Datenschutz ausgehöhlt werden könnte.

Möglicherweise bestand ein Missverständnis, welches es auszuräumen gilt. Es ist nämlich mit aller Deutlichkeit festzuhalten: Niemand hat ein Interesse daran, etwas an der Hoheit über die grundbuchlichen Daten, die immer bei den Kantonen verbleibt, zu ändern. Auch mit der Inanspruchnahme einer privatrechtlichen Auskunfts- und Dienstleistungsplattform - darum geht es bei Terravis - bleibt die Führung des Grundbuchs eine originäre Aufgabe der Kantone. Die Trägerorganisation von Terravis führt und bearbeitet keinerlei Daten, sondern fungiert lediglich als eine elektronische Schnittstelle, welche die Daten der Kantone den berechtigten Personen zur Verfügung stellt.

Die Absicht des Nationalrates, eine solche elektronische Plattform in die Hände der Öffentlichkeit zu geben, verkennt, dass es lediglich um erbringende Dienstleistungen geht und [PAGE 1197] nicht etwa um grundbuchliche Aufgaben, die von Privaten übernommen würden. Die Kommission hat sich überzeugen lassen, dass eine grundlose Verstaatlichung eines heute einwandfrei funktionierenden Systems, an das sich 13 Kantone angeschlossen haben, auch unserer Staatsidee widerspricht, Aufgaben, die Private besser erfüllen können, nicht durch den Staat erbringen zu lassen. Die Übernahme des Systems Terravis durch die öffentliche Hand wäre nämlich für die Kantone in mehrfacher Hinsicht schwierig und finanziell aufwendig und würde womöglich schlussendlich auch höhere Kosten für die Bürger nach sich ziehen.

Deshalb sollte man tunlichst die Finger davon lassen, den Betrieb von Terravis zu gefährden. Die Einstellung des Betriebs hätte die Abschreibung sehr hoher Investitionen zur Folge. Man würde einen Know-how-Verlust in Kauf nehmen. Das würde den Verlust bereits realisierter Effizienzgewinne bedeuten und somit auch einen Rückschritt bei der elektronischen Führung des Grundbuchs und beim elektronischen Geschäftsverkehr. Es handelt sich dabei nämlich um eine technisch äusserst anspruchsvolle Aufgabe, die nur von Unternehmungen mit langjähriger Erfahrung im Umgang auch oder gerade mit sensitiven Daten wahrgenommen werden kann. Entsprechend haben sich die Kantone mehrfach gegenüber unserer Kommission dahingehend geäussert, dass sie diese Aufgabe gar nicht selber übernehmen können und möchten.

Aufsichtsrechtlich - das ist eine zweite Befürchtung, mit der der Rückweisungsantrag begründet wurde - ist das Auskunftsportal von Terravis den Kantonen und der elektronische Geschäftsverkehr dem Bundesamt für Justiz unterstellt. Das Justiz- und Polizeidepartement hat Terravis dementsprechend offiziell als Plattform vorgängig anerkennen müssen.

Die Kommission hat sich vertieft mit diesen Fragen auseinandergesetzt, weil es sich zugegebenermassen um einen sensitiven Bereich handelt, bei dem es um den Austausch von Daten zwischen Verwaltung und Bürgern geht. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass die mit Terravis geschaffene elektronische Plattform sehr wohl geeignet und tauglich ist, den Verkehr von grundbuchlichen Daten kontrolliert vorzunehmen und auch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Eine andere Frage, die damit vermischt wurde, betrifft die Eingrenzung der Zugriffsberechtigten auf Daten des Grundbuchs. Dabei geht es aber um eine andere Problemstellung, die in Artikel 970 ZGB geregelt ist, wo beantwortet wird, wer aus dem Grundbuch eine Auskunft ohne und mit Interessennachweis erhalten darf. Diese Problematik hat mit der elektronischen Plattform aber nichts zu tun; sie ist auch nicht Thema dieser Revision, die der Bundesrat dem Parlament unterbreitet hat.

Summa summarum gibt es keinen Grund, von einer bewährten Einrichtung abzuweichen, die in der Praxis gut funktioniert und an die sich 13 Kantone vertraglich angeschlossen haben - ich habe in diesem Zusammenhang übrigens auch noch nie eine Reklamation gehört. Entsprechend hat Ihre Kommission auch nicht die Rückweisung gemäss Nationalrat unterstützt. Sie möchte vielmehr die gesamte Vorlage integral behandeln.