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Rickli Natalie · Nationalrat · 2016-12-14

Rickli Natalie · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 36e geht es darum, die Bedeutung und Wichtigkeit unserer Landesflughäfen festzuhalten.

1. In Absatz 1 ist die Bedeutung der Landesflughäfen festzuhalten. Diese sind von grossem wirtschaftlichem und auch gesellschaftlichem Interesse für die Schweiz und ihre Bürgerinnen und Bürger.

2. In Absatz 2 gilt es, die Besitzstandgarantie festzuhalten. Die Landesflughäfen Genf und Zürich sind bezüglich der ihnen gemäss Sachplanung des Bundes zugeschriebenen Funktion als Gesamtanlagen in ihrem Bestand zu schützen.

Was bedeutet das in der Praxis? Dem Moorlandschaftsschutz kommt am Flughafen Zürich eine hohe Bedeutung zu. Die Mooranlagen - das haben wir vorhin vom Kommissionssprecher gehört - dehnen sich aber wegen der verschiedenen Renaturierungen aus. Sie werden also grösser, was zur Folge hat, dass sie in Konflikt mit den Pisten, z. B. mit den erwähnten Schutzstreifen links und rechts der Pisten, kommen. Diese müssten jetzt erneuert werden. Weil das Moor eben wächst, steht es jetzt in Konflikt mit den Pisten. Hier geht es nicht darum, den ursprünglichen Moorbestand abzubauen, sondern darum, dass die Flughäfen die Pisten bzw. die Schutzstreifen im Sinne der Sicherheit erneuern oder wie in diesem Fall verbreitern können.

Mit der Definition in Absatz 2 schaffen wir eine verlässliche Grundlage für eine Bestandesgarantie für die Flughafenbauten und -anlagen, die vor dem 1. Januar 1983 erstellt wurden. Sie sollen unterhalten und erneuert werden dürfen. Dies ist auch im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt so festgehalten.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Hardegger abzulehnen.