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Janiak Claude · Ständerat · 2016-12-14

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zwei, drei Sätze; diese Initiative stammt ja aus meinem Kanton. Ich habe einmal mehr festgestellt, dass es bisweilen sinnvoller wäre, wenn die Kantonsparlamentarier zuerst mit ihren Eidgenossen Rücksprache nehmen würden. Dann könnte man vielleicht auf die eine oder andere Standesinitiative verzichten.

Natürlich stimmt es: Die Vollzugsform des Electronic Monitoring hat sich bewährt. Sie vermeidet die desozialisierende Wirkung von stationären Freiheitsstrafen, sie ermöglicht den Lerneffekt im Alltag, nicht in einer fremdbestimmten Anstaltswelt, sie knüpft an die Selbstverantwortung der Betroffenen an und erhöht diese. Sie ist kein Sicherheitsrisiko, weil die Verurteilten entsprechend triagiert werden; es kann ja nicht jeder auf diese Vollzugsform Anspruch erheben. Und sie ist wesentlich kostengünstiger als der stationäre Vollzug.

Aber es ist natürlich völlig klar, dass man zuerst eine Gesetzesänderung einmal in Kraft setzen muss, um anschliessend auch sagen zu können, was sie gebracht hat. Ich bin voll einverstanden mit der Kommission, dass sie diese Initiative ablehnt, danke aber, dass wir dieses Postulat verabschieden und möglicherweise anschliessend in die Richtung gehen können, die diese Initiative verlangt.

[VS]

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