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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-12-14

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich begründe im Folgenden das Eintreten und unsere Anträge in der Detailberatung gemeinsam.

1. Mit der vorberatenden Kommission beantragt auch die Fraktion der Grünen, auf die Revision des Tabaksteuergesetzes einzutreten. Der Bundesrat möchte die Vollzugszuständigkeit in der Zollverwaltung neu regeln. Im Kern geht es um eine Dezentralisierung, wir verschliessen uns dem Ansinnen nicht.

2. Das Gesetz soll um die Besteuerung des Wasserpfeifentabaks ergänzt werden. Eine Steuer wird bereits heute, gestützt auf eine Verordnung, erhoben. Diese genügt als Rechtsgrundlage nicht. Die Aufführung im Gesetz dient der Rechtssicherheit und sichert das Steuersubstrat. Auch damit ist die grüne Fraktion einverstanden.

Das für die Grünen wichtigste Anliegen ist jedoch nicht in der Vorlage enthalten: die Kompetenz für den Bundesrat, bei Bedarf die Tabaksteuer zu erhöhen. Im geltenden Recht hat der Bundesrat die Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer. Allerdings hat er mit der letzten Erhöhung von 2013 den möglichen Spielraum ausgeschöpft. Es bräuchte einen neuen Parlamentsbeschluss, dazu haben wir einen Minderheitsantrag eingereicht. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgesehen, diese Kompetenz zu erneuern. 22 Kantone hatten sich dafür ausgesprochen, dazu die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie mehrere Organisationen aus der Tabakindustrie und mehr als 30 Organisationen, die sich mit Gesundheitsprävention befassen. SVP, FDP und CVP haben dagegen dem Bundesrat nahegelegt, auf die Kompetenz zu verzichten. Wie die Botschaft zeigt, hat er diesen Parteien sein Gehör geschenkt - gegen die Kantone, gegen die Gesundheitsdirektoren, gegen die Spezialisten der Gesundheitsvorsorge.

Damit ist die Kommissionsminderheit nicht einverstanden. Dabei geht es bei ihrem Antrag nicht darum, den Bundesrat jetzt zu einer Steuererhöhung verhalten zu wollen. Was vorhin der Kommissionssprecher ausgeführt hat, trifft so nicht zu. Ich sage es noch einmal: Die Kommissionsminderheit will den Bundesrat jetzt nicht dazu verhalten, die Steuer zu erhöhen. Ich weiss nicht, ob sprachliche Probleme dafür massgebend gewesen sind.

Es ist tatsächlich so: Der hohe Frankenkurs hat auch bewirkt, dass die Preise für Zigaretten in der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern nochmals wesentlich angestiegen sind. Die Unterschiede sind heute gross, aber das kann sich rasch ändern. Dann sollte der Bundesrat die Möglichkeit haben, sofort zu agieren. Das kann er ohne diese Kompetenz nicht. Dabei geht es zum einen um gesundheitspolitische Überlegungen. Ein höherer Zigarettenpreis dient, wie zahlreiche Studien belegen, der Prävention. Zum andern ist die Tabaksteuer eine Einnahmequelle für den Bund. Eine Erhöhung der Tabaksteuer würde der Mitfinanzierung des Bundesbeitrags an die AHV dienen. Im Übrigen, das war für uns überraschend, votieren auch Teile der Tabakindustrie im Sinne des Minderheitsantrages.

Der Bundesrat argumentierte, bei einer Erhöhung der Tabaksteuer sei mit einer Zunahme des Schmuggels zu rechnen. Wie dargelegt wollen die Antragsteller eine Erhöhung derzeit auch gar nicht. Das Argument hinkt jedoch noch aus anderen Gründen. Diverse Untersuchungen zeigen, dass der Schmuggel vor allem dort zunimmt, wo soziale Probleme bestehen. Eine wachsende Kluft zwischen hohen und tiefen Einkommen und eine Verschlechterung der Lage für tiefe Einkommen würden den Schmuggel begünstigen. In der Schweiz fehlen, auch das haben verschiedene Untersuchungen gezeigt, die Voraussetzungen für Schmuggel in grossem Umfang; er ist daher auch kein stichhaltiger Beleg gegen den Antrag.

Der Minderheitsantrag steht auf einer soliden Basis und entspricht der Auffassung der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer. Wir beantragen, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.