Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-12-14
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Es ist jetzt schon spät am Abend, die Zeit ist weit fortgeschritten, trotzdem, das Postulat beschlägt eine sehr wichtige Materie; die Tragweite ist enorm. Das erkennt man, wenn man sich vergegenwärtigt, was hier auf dem Spiel steht, und zwar auch grundsätzlich als Haltung des Staates.
Ich bin auch erschrocken, als ich die Stellungnahme zum Postulat Jositsch gelesen habe, in Verbindung mit dem von Herrn Jositsch bereits zitierten jüngsten Bericht des EDI-Generalsekretariats über die Massnahmen des Bundes gegen Antisemitismus in der Schweiz. Der Bund, vertreten durch das EDI, kommt da zum Schluss, dass es für den Bund keine verfassungsmässige und keine gesetzliche Grundlage für Massnahmen gibt. Das wird in der Stellungnahme zum Postulat aufgenommen. Es ist auch so, dass gesagt wird, die Betroffenen selber sollten eine Stiftung gründen, damit die Massnahmen finanziert werden können.
Hier fühlt man sich schon ungut - man muss hier auch den historischen Zusammenhang sehen - an Zeiten erinnert, die jetzt von der Mentalität her eigentlich überwunden sein sollten. Es ist so, dass das ungut an die schweizerische Flüchtlingspolitik während der Nazizeit erinnert. Da war die Verpflichtung der jüdischen Gemeinde, die Kosten für die jüdischen Flüchtlinge selber zu finanzieren, ein Teil, und zwar ein erschreckender Teil, der Abschreckungspolitik gegenüber den verfolgten Jüdinnen und Juden.
Ich zitiere hier nur eine entsprechende Passage aus Stefan Kellers "Grüningers Fall": "Die Organisationen der Schweizer Jüdinnen und Juden hatten sich kurz vor der Grenzsperre vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement verpflichten lassen, sämtliche Kosten für alle jüdischen Vertriebenen zu übernehmen; dafür existierte zwar keine gesetzliche Grundlage, aber die jüdischen Organisationen lehnten nicht ab, weil das EJPD ihnen androhte, sonst keine Flüchtlinge mehr hereinzulassen. Als dann ohnehin keine mehr einreisen durften, drohte das EJPD den jüdischen Organisationen, die bereits anwesenden Flüchtlinge abzuschieben, wenn nicht auch künftig alles bezahlt werde."
Das war ein Teil dieser dunklen Geschichte des Umgangs mit den jüdischen Flüchtlingen. Die Verpflichtung zur Übernahme sämtlicher Kosten war Teil dieser Abschreckungspolitik. Dieser Teil der Flüchtlingspolitik war nicht von ungefähr auch ein wichtiger Teil des Flüchtlingsberichtes der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg, des sogenannten Bergier-Berichtes. Es wird darauf hingewiesen, dass man nach dem Zweiten Weltkrieg auch die Konsequenzen daraus gezogen hat. Man kann diese Kosten nicht auf die Betroffenen, die bedrohten Minderheiten, abschieben, sondern das ist eine Sache, die der Bund selber finanzieren muss.
Was für die Flüchtlingspolitik gilt, gilt erst recht für die Gewährleistung von Sicherheit für die Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Schweiz. Es ist so, dass man jetzt hier keine Antwort im Stil derjenigen geben kann, die uns vorliegt. Das ist eine Aufgabe des Staates, der öffentlichen Hand in der Schweiz. Es steht in der Postulatsantwort zu lesen, dass dem Bund alle rechtlichen Kompetenzen fehlen würden. Es liegt inzwischen ein Rechtsgutachten des auf polizeirechtliche Fragen spezialisierten alt Regierungsrates Markus Notter vor, der sagt, dass nicht nur die EMRK selber Schutzpflichten des Staates, der öffentlichen Hand inklusive des Bundes, begründe, sondern insbesondere das europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Es besteht also ein grundrechtlicher Anspruch auf Gewährleistung der Sicherheit bei konkreten Gefährdungen. Die Schweiz hat dieses Abkommen Ende der Neunzigerjahre ratifiziert.
Diese Verpflichtungen treffen in der Logik des Föderalismus in erster Linie die Kantone, aber auch der Bund ist verpflichtet, das mit zu gewährleisten. Es geht nicht nur um die Staatsschutzkompetenzen, sondern auch um diese auswärtigen Kompetenzen, also die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Abkommen auch durch den Bund. Das bedeutet, dass auch der Bund seine Verantwortung wahrnehmen muss. In welcher Form das konkret passiert, ob und welche Massnahmen es auf der Gesetzesstufe noch konkret braucht, ist zu klären. Das sind ja gerade der Inhalt und der Sinn dieses Postulates und auch der nachfolgenden Motion. Ich meine aber, dass die Überlegungen dieses Gutachtens doch mit einbezogen werden müssen.
Nur noch eine letzte Bemerkung. Was einem jetzt bei der Lektüre dieser Antwort einfällt, ist: Der Bund handelt in anderen Zusammenhängen bei sicherheitspolizeilichen Herausforderungen durchaus, wenn er will und sich dazu veranlasst sieht. Ich denke dabei beispielsweise an den finanziellen Einsatz des Bundes für das WEF. Das WEF in Davos ist ein privat organisierter Anlass für führende Politiker und Konzernchefs aus der ganzen Welt. Er findet alljährlich statt. Ich habe mir jetzt noch diesen Bundesbeschluss beschafft und auch die Botschaft. Wir haben ja 2015 die entsprechenden Beschlüsse verabschiedet. Die Sicherheitskosten betragen dort 8 Millionen Franken im Jahr. Der Bund trägt davon 3 Millionen Franken, der Kanton Graubünden 2 Millionen Franken und die Gemeinde Davos 1 Million Franken. Der Bundesbeitrag von 3 Millionen stützt sich auf einen entsprechenden Bundesbeschluss, bei dem die Verfassungsmässigkeit als Selbstverständlichkeit unterstellt worden ist. Die Verfassungsmässigkeit, die Abstützung auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit standen nie infrage.
Hier muss man einfach sagen: Wenn schon das WEF geschützt wird und als privater Anlass vor Terror und Anschlägen geschützt wird, kann es sicher nicht angehen, dass dieser Schutz bei konkreten Gefährdungen einer Minderheit in der Schweiz, eines Teils der Bevölkerung, hier einfach so behandelt wird, dass das ausschliesslich Sache des Kantons ist und den Bund nichts angehen würde. [PAGE 1212]
Damit möchte ich den Bundesrat, auch die hier anwesende Bundesrätin, einladen, über die Bücher zu gehen. Jedenfalls ist dieses Postulat ein Ansatzpunkt, diese Frage jetzt genauer zu klären, aber in einer positiven Art und Weise.