Jenny This · Ständerat · 2002-03-07
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-07
Wortprotokoll
Bei allem Verständnis für Kollege Leuenberger, aber die AHV ist mit der Arbeitslosenversicherungskasse nicht zu vergleichen. Die AHV ist eine einmalige Angelegenheit, und es macht keinen Sinn, sie immer wieder bei anderen Steuern als Vergleich heranzuziehen. Auch der Vergleich mit den Besserverdienenden stimmt nicht: Es gibt ja viele Besserverdienende, aber die Abzocker unter denen sind absolut in der Minderheit. Der Vergleich wird natürlich nicht wahrer, wenn man immer jene Promille der Besserverdienenden in den Vordergrund rückt.
Ich möchte Sie bitten, am Antrag der Kommissionsmehrheit festzuhalten. Die nationalrätliche Fassung kommt letztlich einer Mittelstandssteuer gleich. Ob wir das wollen, müssen wir hier gemeinsam beurteilen. Es verstösst auf jeden Fall gegen Treu und Glauben. Frau Forster hat es angetönt: Bei der Einführung 1994 haben wir gesagt, es handle sich um eine vorübergehende Massnahme zum Abbauen der Schulden. Die Wirtschaft - das wurde auch gesagt - wäre auch heute bereit, ihren Obolus zu leisten, aber das erst beim Auftreten neuer Schulden und nicht auf Vorrat. Insofern ist der Kompromissvorschlag der Kommission, diese Steuern bei Schulden von 5 Milliarden Franken wieder einzuführen, absolut ausreichend. Es kann ja nicht Sinn machen, dass ausserhalb eigentlicher Krisenzeiten Beiträge auf Einkommensbestandteilen, die nicht versichert sind, entrichtet werden müssen. Da heute davon ausgegangen werden kann, dass die Arbeitslosenkasse bis Ende 2002 schuldenfrei ist, gibt es keinen Grund für diese Sonderfinanzierung.
Das konjunkturelle Umfeld hat sich natürlich wieder verschlechtert - da gebe ich Herrn Kollege Leuenberger Recht. Aber die Versicherung ist für die Unterstützung von 100 000 Arbeitslosen ausgebaut, und wir haben heute zum Glück nur 85 000 Arbeitslose. Wir haben also ausreichend Spielraum. Die Arbeitgeberschaft kann - und das gilt es zu bedenken - kein Interesse an einem Vertrag haben, der derartige Leistungsausweitungen mit sich bringt, wie das die nationalrätliche Fassung tut. Unter diesen Umständen wäre das bestehende Gesetz viel, viel besser.
Ich möchte Sie also bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen.