Müller Thomas · Nationalrat · 2016-12-15
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-15
Wortprotokoll
Als die Einigungskonferenz gestern Mittag zusammentrat, bestanden zwischen Nationalrat und Ständerat sechs Differenzen beim Voranschlag 2017 und vier Differenzen beim Finanzplan 2018-2020.
Ich beginne mit dem Voranschlag. Bei den sechs Differenzen beim Voranschlag handelt es sich um vier kleine und zwei grosse. Bei den vier kleinen Differenzen folgte die Einigungskonferenz bei den "Integrationsmassnahmen Ausländer" dem Ständerat und bei den Positionen "J+S-Aktivitäten und Kaderbildung" und "Qualitäts- und Absatzförderung" in [PAGE 2252] der Landwirtschaft sowie bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle der Position des Nationalrates.
Bei den zwei grossen Differenzen zum Voranschlag hat die Einigungskonferenz neue, eigene Beträge beschlossen. Bei der Querschnittkürzung "Beratung und Externe Dienstleistungen" hatte der Nationalrat die Ausgaben gegenüber Bundesrat und Ständerat um rund 60 Millionen Franken gekürzt. Die Einigungskonferenz beantragt hier eine Kürzung um rund 30 Millionen Franken. Bei der Querschnittkürzung "Personalausgaben" hatte der Nationalrat die Ausgaben gegenüber Ständerat und Bundesrat um 50 Millionen Franken gekürzt. Die Einigungskonferenz beantragt eine Kürzung um rund 25 Millionen Franken.
Auf der Grundlage des Antrages der Einigungskonferenz beträgt das Defizit des Voranschlages 2017 total 310 Millionen Franken mit einer Kreditsperre von 60 Millionen Franken. Das sind 56 Millionen Franken mehr als in der Fassung des Nationalrates und 37 Millionen Franken weniger als in der Fassung des Ständerates. Im Vergleich zur Botschaft des Bundesrates sind die ordentlichen Ausgaben um 283 Millionen Franken gekürzt worden und die ausserordentlichen Ausgaben gestrichen worden. Der strukturelle Saldo bzw. der verbleibende Handlungsspielraum nach den Regeln der Schuldenbremse beträgt 32 Millionen Franken.
Der Antrag der Einigungskonferenz zum Voranschlag 2017 kam mit 9 zu 1 Stimmen bei 15 Enthaltungen zustande. Der Antrag der Minderheit Vitali kommt also heute nicht überraschend.
In Bezug auf den Voranschlag 2017 haben Nationalrat und Ständerat ausschliesslich die Möglichkeit, den Antrag der Einigungskonferenz integral, d. h. als ganzen, anzunehmen oder abzulehnen. Stimmt der Nationalrat dem Antrag der Einigungskonferenz zu, geht der Voranschlag heute Vormittag an den Ständerat als Zweitrat zum Entscheid über den Antrag der Einigungskonferenz. Lehnt der Nationalrat als Erstrat den Antrag der Einigungskonferenz auf der Grundlage des Antrages der Minderheit Vitali ab, hat der Ständerat über den Antrag der Einigungskonferenz nicht mehr zu entscheiden, und es gelten in Bezug auf die verbleibenden sechs Differenzen die jeweils tieferen Ausgabenbeträge des Nationalrates oder des Ständerates nach der abgeschlossenen dritten Runde der Beratung.
Kurz noch zum Finanzplan 2018-2020: Hier kann das Parlament ja zum ersten Mal Aufträge an den Bundesrat erteilen. In Bezug auf die vier verbliebenen Differenzen unterbreitet die Einigungskonferenz ebenfalls Anträge. Bei der Position "Schweizerische Akkreditierungsstelle" folgt sie dem Nationalrat. Bei der Position "Eidgenössische Zollverwaltung" betreffend das Grenzwachtkorps und bei der Querschnittkürzung bei der Kontengruppe "Beratung und Externe Dienstleistungen" folgt sie Bundesrat und Ständerat. Bei der Querschnittkürzung bei den Personalausgaben beschloss die Einigungskonferenz mit 16 zu 10 Stimmen einen eigenen Betrag für die Fortführung im Finanzplan 2018-2020. Die Minderheit Hadorn verlangt, dass auf die ursprüngliche Fassung von Bundesrat und Ständerat zurückgekommen wird.
Die Anträge im Finanzplan müssen Sie nicht integral als Ganzes annehmen oder ablehnen. Es kann, soweit ein Minderheitsantrag vorliegt, über jede einzelne Position abgestimmt werden. Die Minderheit Hadorn verlangt, dass bei den Personalausgaben auf den ursprünglichen Betrag von Bundesrat und Ständerat zurückgegangen wird. Hier können Sie den Antrag der Mehrheit annehmen oder ablehnen. Falls Sie ihn ablehnen, gilt der Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz als in diesem Punkt gescheitert, und die Position wird aus dem Finanzplan entfernt.